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Autor F_K
 - 08. Mai 2019, 15:16:09
Ergänzende Erläuterung:

Die Bundeswehr hat sich die Mühe gemacht, die ATB / ATN Streitkräfte gemeinsam zu konsolidieren und dabei sind einige ATB entfallen.

Beispiel: Der "Einheitsführer SK" kann grundsätzlich Einheiten führen, egal ob Kompanie, Batterie, Staffel oder was auch immer ... für "Fachfragen" hilft dann ggf. eine weitere ATB, die aber für die Kernaufgabe nicht wichtig ist.
Autor Andi
 - 08. Mai 2019, 14:12:28
Zitat von: Haudegen am 08. Mai 2019, 13:05:44
Wurde der KTF nicht in Stabsdienstbearbeiter SK umbenannt? oder hat man das mittlerweile rückgängig gemacht?

Vielmehr die Dienstpostenqualifikation.
Der Kompaniechef ist dementsprechend auch "Einheitsführer SK", aber natürlich weiterhin der Kompaniechef.

Gruß Andi
Autor RefüPerser d.R.
 - 08. Mai 2019, 13:11:08
TE heisst weiter KpTrp aber Dienstposten ist tatsächlich als Stabsdienstbearbeiter SK bennant.
Autor Haudegen
 - 08. Mai 2019, 13:05:44
Etwas OT:

Wurde der KTF nicht in Stabsdienstbearbeiter SK umbenannt? oder hat man das mittlerweile rückgängig gemacht?

@KlausP es gibt in manchen Kompanien sogar einen großen KpEinsOffz und einen "kleinen" KEO. So ändern sich die Zeiten.
Autor Andi
 - 08. Mai 2019, 10:42:17
So ist es.
Traditionell ist im Heer der Kompanietruppführer der Spießvertreter.
In den letzten Jahren hat sich das aus Praxisgründen aus der verschiebung der Aufgaben heraus aber eher auf den Personalfeldwebel verlagert, weil in einer Kompanie nur Personalfeldwebel und Kompaniefeldwebel Schreibrecht in SAP zur Personalbearbeitung haben und dementsprechend auch einige Überschneidungen in der Tätigkeit vorliegen (leider mittlerweile deutlich mehr, als mit dem KTF).

In meiner Kompanie war aus unterschiedlichsten Gründen aber z.B. der Schirrmeister mein ständiger Spießvertreter. Das hängt auch immer mit menschlichen Faktoren ab. Der Führer des Unteroffizierkorps - auch in Vertretung - erfordert halt ein gewisses Standing in eben diesem.

Aber wenn ich als Chef einen frischen Feldwebel als Vertreter einsetzen will - warum auch immer - dann hindert mich daran niemand.

Gruß Andi
Autor Al Terego
 - 08. Mai 2019, 10:36:41
Zitat von: Jägerlein1 am 08. Mai 2019, 10:02:01
Bisher sieht es auch nicht so aus, als würde der DV einschreiten.

Der Spieß ist einer der wichtigsten Mitarbeiter und Berater des Chefs - und hier wird der Chef nicht tätig? Ohne Worte!
Autor KlausP
 - 08. Mai 2019, 10:31:51
Normalerweise wird sowas in der Dienstanweisung des KpFw befohlen. (Siehe auch Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2 "Leben in der militärischen Gemeinschaft", Anlage 2.2)
Autor Jägerlein1
 - 08. Mai 2019, 10:02:01
Hier kocht das Thema grade ziemlich über.
Unser Spieß bestimmt einen jungen Fw zu seinem Vertreter, was natürlich bei allen anderen Angehörigen des Unteroffizierkorps für Unmut sorgt, weil somit alle im Dienstgrad höher übergangen werden.
Bisher sieht es auch nicht so aus, als würde der DV einschreiten.
Daher die Frage, ob es nicht doch eine feste Regelung gibt, wer vertreten darf.

Wie ich den Antworten entnehmen kann, gibt es eine solche nicht. Daher wird das wohl möglich sein, jedoch nicht der feinen Art entsprechen.
Autor LwPersFw
 - 08. Mai 2019, 08:22:27
Zitat von: wolverine am 08. Mai 2019, 07:44:04

...Letztendlich ist der Chef verantwortlich für seine Kompanie und der Kommandeur für sein Bataillon.
Insofern regelt ein Befehl die Vertretungen und hierbei sollte es eben einer sein, der es fachlich halbwegs kann und das Gefüge der Einheit nicht durcheinander bringt.


Mehr gibt es fachlich dazu auch nicht zu sagen. Der DV entscheidet. Punkt.

Alles andere sind persönliche "Empfindungen"...  ;D


Mal aus der Geschichte...

Die Lw hatte "früher" die InnDstBearb B und PersFw ... dotiert Fw/OFw.

Also 2 Verwendungen in einer Person. Oft noch ohne personellen Unterbau... außer 1 - 2 Wehrpflichtige.

Und der InnDstBearb B war der "Spieß" der Einheit ... durfte sich nur nicht StffFw (KpFw) nennen ... weil er für zu wenige Soldaten zuständig war... ich meine die Grenze lag bei 65

Aber z.B. in einer NschStff von früher hatte man zu den 60 Soldaten ... noch gut 60 Zivilbeschäftige in Küche, Lager, etc. ... um die man sich auch kümmern musste... die zählten nur nicht...

Trotzdem hatten diese Kameraden kein Deut weniger zu tun, oder weniger Verantwortung als ein "richtiger" Spieß... und der Chef hatte auch den Anspruch, dass der Betreffende so handelt und arbeitet.

Autor F_K
 - 08. Mai 2019, 07:58:23
... der OG Dosenkohl wird kein Vertreter werden - wenn kein "vernünftiger" Vertreter verfügbar ist, muss man halt auf Rückkehr warten.

(Ein junger Fw ist mMn als Vertreter nicht geeignet).
Autor wolverine
 - 08. Mai 2019, 07:44:04
Wenn kein anderer mehr da ist, muss es ja irgendeiner machen, sofern etwas Dringendes zu tun ist. Letztendlich ist der Chef verantwortlich für seine Kompanie und der Kommandeur für sein Bataillon. Insofern regelt ein Befehl die Vertretungen und hierbei sollte es eben einer sein, der es fachlich halbwegs kann und das Gefüge der Einheit nicht durcheinander bringt.
Die Spießvertretung war zu meiner Zeit ein durchaus sensibles Thema und wurde von einigen immer sehr genau beobachtet.
Aber ich glaube jetzt nicht, dass eine Vorschrift dies konkreter einschränkt und halte das auch in Ansehung der Handlungsmöglichkeiten der Verantwortlichen nicht für sinnvoll.
Autor dunstig
 - 08. Mai 2019, 07:38:45
Bei uns damals ging es in der Ferienzeit runter bis zum OFw, der dann Spießvertretung gemacht hat, einfach weil er der dienstgradhöchste und erfahrenste verbliebene Feldwebeldienstgrad in der Einheit war.
Autor Jägerlein1
 - 08. Mai 2019, 07:34:37
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Diese gängige Praxis kenne ich auch, dass es normalerweise der Perser, KTF oder zur Not auch ein erfahrener Zugführer macht, wenn der Spieß verhindert/krank oder kommandiert ist.

Aber ist es trotzdem möglich, einen frischen Feldwebel dafür einzusetzen oder regelt irgendeine Vorschrift die Vertretung, bzw. wer vertreten darf?
Autor KlausP
 - 08. Mai 2019, 06:47:55
Zitat... In meinem Btl werden die Spieße durch ihre PersFw vertreten.
Zumindest bei allem, was nun nicht gerade einen repräsentativen Zweck hat. Das übernimmt dann meist der KpTrpFhr. ...

Das wäre auch mein Vorschlag an den Chef gewesen. Der PersFw ist "papiermässig" einfach näher dran am Spießgeschäft und der KpTrpFhr hatte zu meiner Zeit genug mit seinem Kram zu tun. Letzteres mag sich ja geändert haben, seitdem es einen KpEinsOffz gibt (oder auch nicht  ;)).
Autor KillBurn93
 - 08. Mai 2019, 06:42:00
Kenne es bei uns nur so das die Wachtmeister (Spieß) eben nicht einfach so vertreten werden können. Vielleicht ist das aber auch mal wieder unterschiedlich geregelt ::)