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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: pzmeier am 09. Mai 2019, 07:39:39
Ich widerspreche dem LwPersFw nur äußerst ungern. Das Zitat des OVG betrifft ausschließlich die Prüfung des Einzugsgebiet - §1(3) TGV.
Wurde ein TG-Anspruch festgestellt, richtet sich die Erstattung grundsätzlich nach den Vorgaben des BRKG.