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ZitatEs kann eingestellt werden ...
Zitat(2) 2.d) den Grad eines Doktoringenieurs oder, wenn nach Landesrecht an dessen Stelle der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften tritt, diesen erworben hat,... und hier völlig unabhängig von der "besonderen Eignung". Da spielt keine Rolle, ob ich ständig nur als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni im Labor stand und Studenten eingewiesen habe. OK, so ne kleine wissenschaftliche Arbeit hat er dann auch geschrieben. Aber so ein Uni-Alltag kann auch ziemlich langweilig sein und der betreuende Prof auch ziemlich einnehmend.
Zitatals Major, wer
a) ein der jeweiligen Verwendung entsprechendes Hochschulstudium mit einem Master oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad nach dem Erwerb des Abschlusses durch eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten erworben hat, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Verwendung dieses Dienstgrades entspricht,
Zitat...einer Verwendung dieses Dienstgrades entspricht,
Zitatals Major, wer
a) ein der jeweiligen Verwendung entsprechendes Hochschulstudium mit einem Master oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad nach dem Erwerb des Abschlusses durch eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten erworben hat, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Verwendung dieses Dienstgrades entspricht,
Zitat von: Chris2701 am 05. Mai 2019, 11:28:40
Des Weiteren hätte ich noch eine Frage bezüglich des vorläufig verliehenen Dienstgrades. Ich habe seit Januar diesen Jahres eine abgeschlossene Promotion in den Ingenieurwissenschaften. Ich habe leider vergessen das BAPersBW darüber zu informieren und die Promotionsurkunde vorzulegen. Gemäß § 26 (2) SLV könnte ich doch auch als Major eingestellt werden?
Zitat von: Chris2701 am 05. Mai 2019, 11:28:40Des Weiteren hätte ich noch eine Frage bezüglich des vorläufig verliehenen Dienstgrades. Ich habe seit Januar diesen Jahres eine abgeschlossene Promotion in den Ingenieurwissenschaften. Ich habe leider vergessen das BAPersBW darüber zu informieren und die Promotionsurkunde vorzulegen. Gemäß § 26 (2) SLV könnte ich doch auch als Major eingestellt werden?Gibt es einen dienstl. Bedarf dafür? Hättest du dich im Eignungs- und Leistungsvergleich gegen die anderen Mitbewerbern durchgesetzt? Das sind Fragen, die vorher positiv beantwortet werden müssten.