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Zitat von: Andi am 12. Mai 2019, 13:24:53Zitat von: funker07 am 12. Mai 2019, 13:01:28Die Bundeswehr wendet das deutsche Jugendschutzrecht an.
Sicher, dass das bei Soldaten der Fall ist? Meine, dass das JArbSchG nciht für Soldaten gilt und es auch sonst keine Einschränkung gibt.
Doch, die Eltern unterschreiben, dass ihr Sprössling selbst entsprechend schon vor seinem 18. Geburtstag die volle Geschäftsfähigkeit erhält, damit ist das schon alles ziemlich rechtssicher. Und entgegen landläufiger Gerüchte müssen in Deutschland Menschen unter 18 nach 22 Uhr auch nicht unsichtbar werden...
Wir reden hier über maximal ein halbes Jahr in denen ein Soldat noch nicht 18 ist. Wenn die Eltern ihrem Kind in diesem Alter noch keine Eigenständigkeit zutrauen - die ein halbes Jahr später sowieso gesetzlich verordnet ist - dann müssen sie viel falsch gemacht haben.
Gruß Andi
Zitat von: funker07 am 12. Mai 2019, 13:01:28Die Bundeswehr wendet das deutsche Jugendschutzrecht an.
Sicher, dass das bei Soldaten der Fall ist? Meine, dass das JArbSchG nciht für Soldaten gilt und es auch sonst keine Einschränkung gibt.
Zitat von: funker07 am 12. Mai 2019, 13:01:28
Eine Übertragung des Sorgerechts auf z.B. den Disziplinarvorgesetzten gibt es nicht...so richtig rechtssicher wird da wenig sein.
Zitat von: justice005 am 12. Mai 2019, 10:52:11Sicher, dass das bei Soldaten der Fall ist? Meine, dass das JArbSchG nciht für Soldaten gilt und es auch sonst keine Einschränkung gibt.
Diese ergeben sich zum Beispiel im Bereich der Arbeitszeiten etc., wobei sich da mittlerweile auch keine großen Unterschiede zu den Arbeitszeiten der anderen ergeben.
Zitat von: Unentschlossene familie am 12. Mai 2019, 09:39:54Zitat von: KlausP am 12. Mai 2019, 09:36:12
Selbstverständlich dürfen sie die Kaserne verlassen - wie jeder andere Soldat auch, ist ja eine Kaserne und kein "Jugendknast".
Wir fragen ja nur, weil beim Einstellungstest, durften die Minderjährigen die Kaserne auch nicht verlassen.
Zitat von: KlausP am 12. Mai 2019, 09:36:12
Selbstverständlich dürfen sie die Kaserne verlassen - wie jeder andere Soldat auch, ist ja eine Kaserne und kein "Jugendknast".