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Zitat von: jk3 am 05. Juni 2019, 11:28:12
Ist das dann TG nach §6 ?
1 Std pro Strecke bzw. 2 Stunden Fahrt täglich müssten ja zuzumuten sein?
Zitat von: Andi am 04. Juni 2019, 18:32:56Zitat von: LwPersFw am 03. Juni 2019, 17:11:48
Kleine Berichtigung:
Wenn auch der 5-Jahres-Zeitraum für die Zahlung von TG genutzt wird...
...verfällt nach den ersten 3 Jahren die Zusage der UKV...
Lustig, das wird in der Berichterstattung auf den Bundeswehr Seiten seltsamer Weise gar nicht erwähnt und geht auch aus dem Gesetz nur sehr "mittelbar" hervor. Wer hat diese Norm denn verbrochen?
Danke für den Hinweis und die Korrektur.
Gruß Andi
Zitat von: LwPersFw am 03. Juni 2019, 17:11:48
Kleine Berichtigung:
Wenn auch der 5-Jahres-Zeitraum für die Zahlung von TG genutzt wird...
...verfällt nach den ersten 3 Jahren die Zusage der UKV...
Zitat von: Andi am 03. Juni 2019, 16:07:22
...Solltest du das haben kannst du für maximal 5 weitere Jahre Trennungsgeld an diesem Standort bekommen,
danach erhältst du in jedem Fall die Umzugskostenvergütung.
ZitatKopf:Punkt 1.2 bezieht sich auf §3 Abs 1 Nr. 1 BUKG und Abs 2.
wird aus dienstlichen Gründen versetzt.
Ausbildung
Unten: Die UKV wird zum xxx mit aufschiebender Wirkung zum xxx (+3 Jahre) zugesagt.
Sofern ein Umzug beabsichtigt ist, ist die vorherige Zustimmung der PersFü als Voraussetzung für die Abrechnung zwingend erforderlich.
Die Entscheidung zur UKV mit Begründung ergibt sich aus Anlage 1.2.