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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 05. Juni 2019, 08:00:09
Ich gehe mal davon aus:

Sie sind
+ aktuell in A stationiert
+ in Bezug auf A wurde ihnen ein Hausstand als berücksichtigungsfähig anerkannt

Jetzt wollen Sie
+ zum 01.08.2019 näher an A ziehen

Werden aber
+ zum 20.09.2019 nach B versetzt


Fragen dazu:

1. Soweit richtig ?

2. Wie weit ist A von Ihrer aktuellen Wohnung entfernt ?

3. Wie weit wäre A von der zum 01.08.2019 geplanten Wohnung entfernt ?

4. Wie weit ist ihre aktuelle Wohnung von B entfernt ?

5. Wie weit wäre die zum 01.08.2019 geplante Wohnung von B entfernt ?

6. Wie lange sollen Sie voraussichtlich in B bleiben ?

7. Wollen Sie den Umzug zum 01.08.2019 auf eigene Kosten vollziehen ?


Autor AVTrD
 - 04. Juni 2019, 21:57:16
Guten Abend,

jeder der ReFüs, den ich fragte, hatte eine andere Meinung zu diesem Thema:

Derweil habe ich eine anerkannte, berücksichtigungsfähige Wohnung, möchte aber zum 01.08.19 an meinen jetzigen Dienstort ziehen. Ich werde allerdings zum 20.09.19 versetzt. (Die Wohnung wäre auch zum neuen Dienstort näher dran, als meine bisherige)

Wird die Wohnung auf jedenfall noch anerkannt und wird berücksichtigungsfähig bei Versetzung?

Danke und kG