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Autor mounty
 - 22. Juli 2019, 16:56:28
Bergmütze mit gold = für Generale

Bergmütze mit silberner = für Offiziere

Bergmütze für UffzmP/UffzoP und Mannschaften

Siehe Foto Bergmützen nach geltender Vorschrift Quelle: Regionalaustellung GebirgsjägerBrig (mit Edelweiss und Abzeichen Gebirgsleistungsprüfung Sommer/Winter in Stufen bronze/silber/gold)

PS: Wir hatten als Fahnenjunker wie auch Feldwebel von der Stov eine Bergmütze mit altgoldener Deckelbiese bekommen...gleiche Farbe wie die Paspelierung an der Bergjacke...vielleicht stand das mal in einer alten Vorschrift, was wohl sein wird, sonst hätte sich niemals NIE !!! getraut, so was zu tragen...und es hätte sich auch keiner drum gekümmert oder interessiert...wie hatten sowieso nur Interesse, auf den Berg zu gehen und uns nicht um "Fashion" gekümmert...
Autor KlausP
 - 04. Juli 2019, 13:18:07
Steht doch eindeutig in der A1-2630/0-9804, Ziffer 403, Abb. 105:

ZitatAbbildung 105
Unteroffiziere und Mannschaften Ohne Deckelbiese
Autor GebBrigGast
 - 04. Juli 2019, 12:54:27
Servus Gemeinde,

ich habe eine Frage in diesem Zusammenhang:

Ich meine mich zu erinnern, schon UmP-Kameraden mit selbstbeschafften Bergmützen mit (alt-) goldener Biese gesehen zu haben.
In der TL 8405-0005 ist nur von goldenen (StOffz) und silbernen (sonstige Offz) die Rede.

Heißt das, Feldwebel haben die "einfache" Ausführung ohne Biese zu tragen oder wird das in einer anderen Vorschrift o.a. anders geregelt?

Besten Dank vorab!
Autor Schütze X
 - 08. Juni 2019, 21:11:15
Vgl S. 115 für Luftwaffe. Für mich ein redaktionsversehen, dass es beim Barett nur bei der Marine steht. Anfragen und Verbesserungswünsche nimmt ZInFü RSO erfahrungsgemäß gerne entgegen. In der Vorschrift passt noch mehr nicht zusammen.
Autor F_K
 - 08. Juni 2019, 12:38:15
Quark - angenähtes Abzeichen beschädigt das Barett (Naht!), daher nur auf selbst beschafften Barett zulässig.
Autor yoshi111100
 - 08. Juni 2019, 12:29:38
Zitat von: Schütze X am 07. Juni 2019, 02:35:48
S. 170 der Vorschrift sagt, dass du dir auch das Barett kaufen musst, wenn du das selbstbeschaffte gestickte Abzeichen willst.

Möchte Anmerken, dass das nur für die Marine gilt
Autor yoshi111100
 - 08. Juni 2019, 12:28:24
Zitat von: Haudegen am 07. Juni 2019, 12:43:21

Und zu deiner Frage: inwiefern weicht denn das selbst beschaffte Barettabzeichen vom dienstlich gelieferten ab? Eine silberne Verchromung wäre beispielsweise meines Erachtens durchaus zulässig. Oder geht es um das geänderte PzGren-Abzeichen mit dem SPZ Puma ?

Es geht mir darum, einfach das Barettabzeichen vom Inhalt oder der Form unverändert als Stoffabzeichen zu beschaffen.
Hier ein Beispiel: https://www.bw-online-shop.com/bw-barettabzeichen-artillerie-material-textil.html?gclid=CjwKEAjwue3nBRCCyrqY0c7bw2wSJACSlmGZPBNs5yvgOwgfpXpP0zbtt8tPxn3jF5vDTmLryvQ79RoCs_Tw_wcB
Autor MMG-2.0
 - 08. Juni 2019, 10:51:03
Auch der Speckdeckel kann der nach Regel der Wäschekunst regelmäßig gereinigt werden.
Verstehe daher den Einwand nicht!
Autor InstUffzSEAKlima
 - 07. Juni 2019, 16:15:44
Bei selbstbeschafften Bekleidungs-/Ausrüstungs-/Uniformteilen ist es nicht nur die Vorschriftenlage, sondern meist ist es ja auch ein Soldat, der sich genau dadurch von der Masse abheben möchte. "Was der Soldat benötigt, wird ihm zur Verfügung gestellt - was er nicht bekommt, braucht er auch nicht."

Beim Barett "mussten" sich auch einige immer von der Masse abheben und die etwas kleinere, selbstbeschaffte Bauform verwenden. Zum Glück war bei uns die Feldmütze im Routinedienst befohlen, die hatte den Vorteil, dass man sie jede Woche mit waschen konnte und nicht jahrelang mit dem selben Speckdeckel auf dem Kopf herumlaufen musste.
Autor F_K
 - 07. Juni 2019, 12:52:25
Der TE spricht unter anderem von HANDgestickten Barettabzeichen - diese "sieht" man sehr selten, die Träger sind meistens ebenfalls "speziell" - ich würde daher eher davon abraten, aber zulässig ist es.
Autor Haudegen
 - 07. Juni 2019, 12:43:21
Aus der Vorschrift geht kein "Verbot" hervor. Folglich kannst du dir die "besseren" Anzugsteile durchaus privat beschaffen.

Ob du das bei einem BwBM-Shop machst oder von einem privaten Uniformschneider ist dabei egal, solange Farbe und Form dem dienstlich gelieferten entsprechen.

Und zu deiner Frage: inwiefern weicht denn das selbst beschaffte Barettabzeichen vom dienstlich gelieferten ab? Eine silberne Verchromung wäre beispielsweise meines Erachtens durchaus zulässig. Oder geht es um das geänderte PzGren-Abzeichen mit dem SPZ Puma ?
Autor Schütze X
 - 07. Juni 2019, 02:35:48
Dienstanzüge kannst du dir immer selbst kaufen, auch als Gefr. Musst es halt selbst bezahlen. Wenn die Vorschrift dir aufgrund des Dienstgrades die Luxusversion erlaubt, ist die Anschaffung deine Entscheidung. Teilselbsteinkleiderregelungen gab es bzgl der Schirmmütze, ist aber gestrichen, also kann man auch die kaufen.

S. 170 der Vorschrift sagt, dass du dir auch das Barett kaufen musst, wenn du das selbstbeschaffte gestickte Abzeichen willst.
Autor yoshi111100
 - 06. Juni 2019, 13:29:42
Moin allerseits.

Ich habe mich mal etwas in die ZDV A1-2630/0-9804 "Anzugordnung für die Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr" eingelesen.

Jetzt habe ich sehr häufig davon gelesen, dass bestimmte Uniformteile welche nur für Offiziere vorgesehen sind auch u.a. von Unteroffizieren (m.P) getragen werden dürfen, wenn diese selbstbeschafft sind.
Also z.b. Kragenspiegel handgestickt, Barettabzeichen handgestickt, oder Kokarde handgestickt, welche normalerweise für Feldwebel metallgeprägt oder maschinengestickt sind.
Außerdem heißt es, Schirmmützen dürfen von Heer/Lw- Uniformträgern getragen werden, wenn diese selbst beschafft sind.

Meine Frage:
Gilt das alles unbeschränkt für alle Feldwebel, oder muss man dazu Teilselbsteinkleider sein?
Muss z.b. ein selbstbeschafftes Barettabzeichen auch auf einem selbstbeschafften Barett sein, oder geht auch das dienstlich gelieferte?