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Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 16. Juni 2019, 17:52:35
Die "Einsatzbeurteilung" ist nicht mehr und nicht weniger als ein Beurteilungsbeitrag, der durch den zuständigen Disziplinarvorgesetzten in die nächste planmäßige Beurteilung zu übernehmen ist! Näheres regelt die ZDv A-1340/50 in aller Ausführlichkeit!

Fazit: Lesen bildet ...
Autor LeK
 - 16. Juni 2019, 17:40:26
Nein, keine Demenz 0o Im ersten Zitat hab ich mit "Normalfall" (man beachte auch die Anführungszeichen) den häufigsten Fall gemeint. Im zweiten Zitat hab ich den Begriff so verwendet, wie es auch funker getan hat: er hat als Normalfall B und als häufigsten Fall C genannt.
Autor Amkebo
 - 16. Juni 2019, 17:33:27
Zitat von: LeK am 15. Juni 2019, 16:36:01
Wenn ich mich nicht täusche, kann in den Einsatzbeurteilungen jeder ein D bekommen und das wäre, wenn es keine Probleme gab, also der "Normalfall"

Zitat von: LeK am 15. Juni 2019, 21:13:28
Ich hab ja nicht gesagt, dass D der Normalfall sein "sollte".

Leidest du an Demenz? Vielleicht solltest du deine Gedanken mal vor dem Schreiben sortieren... denken, drücken, sprechen :)

BTT:
Funker07 hat es treffend formuliert. Zusätzlich können Leistungsprämien das ganze nochmal aufwerten. So war es zumindest bei mir.

Autor LeK
 - 15. Juni 2019, 21:13:28
Zitat von: funker07 am 15. Juni 2019, 16:42:55
Nein, der Normalfall sollte ein B sein.

Ich hab ja nicht gesagt, dass D der Normalfall sein "sollte". Mit "Normalfall" meine ich auch die Häufigkeit und nicht die verbale Beschreibung, was "normale" Leistungen sein sollen, oä. Nicht, dass es da Missverständnisse gibt. Selbst nach deiner Beschreibung stimmt ja der von dir genannte "Soll"- (sollte ein B sein) nicht mit dem Ist-Zustand überein ("für fast jeden ein C")^^. Allerdings soweit du sagst, dass nicht D, sondern C am häufigsten vorkommt, glaub ich dir das gern; so tief steck ich da nicht drin.

Aber dann können wir immerhin schonmal für den Fragenden festhalten, dass man sich also zumindest mit dem C nicht unbedingt hervorheben kann. Und weiterhin denke ich, dass auch das D eher als zu "zufällig" erachtet wird, als dass es in der Praxis wirklich so wahrgenommen wird, wie es der verbalen Beschreibung nach gemeint sein mag.
Autor Ralf
 - 15. Juni 2019, 19:06:29
Die Einsatzbeurteilung ist in die planmäßige BU einzubeziehen. Wie dein DV das bewertet obliegt ihm.
Nein, bei einer Einsatzbeurteilung werden nicht eigene Vorstellungen eingebracht. Macht ja auch keinen Sinn, weil es einen bestimmten Zeitraum bewertet, der sich im In land auf Dienstposten nicht widerspiegeln kann.
Autor funker07
 - 15. Juni 2019, 16:42:55
Nein, der Normalfall sollte ein B sein.
Oft gibt es aber für fast jeden ein C.
D sollten weiterhin nur wenige bekommen.

Für ein D sollte schon sehr gute Leistung im eigentlichen Aufgabenfeld und weitere besondere Leistung erbracht werden.

Der Disziplinarvorgesetzte im Inland wird die Einsatzbeurteilung zur Kenntnis nehmen. Vermutlich hat das Einfluss auf die Anlassbeurteilung (sonst kennt er dich ja kaum). Meines Wissens ist es aber so, dass die Einsatzbeurteilung nach wenigen Monaten wieder aus der Akte fliegen muss.
Autor LeK
 - 15. Juni 2019, 16:36:01
Wenn ich mich nicht täusche, kann in den Einsatzbeurteilungen jeder ein D bekommen und das wäre, wenn es keine Probleme gab, also der "Normalfall" und C wäre demnach bereits eine Abwertung. Weder mit einer Abwertung noch mit einem "Normalfall" kann man sich besonders hervortun, denke ich.
Autor Bayern3Hörer
 - 15. Juni 2019, 15:09:57
Ich bin momentan in einem 4-monatigen Auslandseinsatz (Querschnittsverwendung Betreuung).
Eine Anlaßbeurteilung habe ich noch nicht erhalten, weil ich eigentlich mehr auf Lehrgängen war, abgesehen von 4 Wochen in der Stammeinheit.

1) Wie würde sich ein C bzw. D in der Einsatzbeurteilung auf die Anlaßbeurteilung auswirken? Mein Chef aus der Stammeinheit kennt mich durch gelegentliche Gespräche. Bei meinen TE-Führer konnte ich bisher nicht mit Erfolgen glänzen, da ich zum ein auf DPäK sitze und noch in der Einarbeitungsphase war.

2) Kann man in der Einsatzbeurteilung auch seine eigenen Vorstellungen zur zukünftigen Verwendung kundtun, oder ist das der Anlaßbeurteilung vorbehalten? Mein PersFhr aus Köln meinte, ich solle mit einem Versetzungsgesuch warten bis ich meine Anlaßbeurteilung erhalte. Solange (März / April) wollte ich jetzt nicht warten.