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Autor Lidius
 - 18. Juni 2019, 14:47:48
Zitat von: seltsam am 17. Juni 2019, 18:29:45
Als Beschuldigter/Zeueg muss man keiner Ladung der Polizei nachkommen.

Spart sich also das Problem.

Das ist so nicht mehr ganz richtig. Siehe: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/
Autor seltsam
 - 17. Juni 2019, 18:29:45
Als Beschuldigter/Zeueg muss man keiner Ladung der Polizei nachkommen.

Spart sich also das Problem.
Autor bw_123
 - 17. Juni 2019, 09:56:00
Weiß ich bescheid, danke, hätte ja sein können =)
Autor Andi
 - 17. Juni 2019, 09:27:51
Dafür gibt es weder einen Anspruch auf "frei" und erst recht keinen Anspruch diese Freistellung durch Sonderurlaub zu gewähren. Dafür ist Erholungsurlaub zu nehmen oder Stunden.

Gruß Andi
Autor bw_123
 - 17. Juni 2019, 09:22:38
Moin!
Wie verhält es sich eig. mit Sonderurlaub oder Freistellung vom Dienst o.ä., wenn man als Beschuldigter bei der Polizei vorgeladen wird?
Als Zeuge habe ich die Erfahrung gemacht, dass das ohne weiteres geht, hier bin ich mir aber nicht sicher

Danke schonmal für eure Antworten!