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Zitat von: särsch am 25. Juni 2019, 21:10:35Zitat von: KlausP am 25. Juni 2019, 20:54:42
Was furchigen Bescheid meinen Sie? In Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt sollte stehen, dass Ihnen als Verheiratetem/als Ledigem mit anerkanntem Hausstand die Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird. Das ist die Grundlage dafür, dass Ihnen Ihr dann zuständiges Bundeswehdienstleistungszentrum TG auf Ihren Antrag hin zahlt. TG wird immer rückwirkend für den Vormonat beantragt.
Aha, es gibt keinen zusätzlichen Bescheid, sondern dies ist in der Aufforderung zum Dienstantritt enthalten.
Verstanden. Vielen Dank!
Zitat von: särsch am 25. Juni 2019, 20:47:53
Ich nutze auch mal diesen Thread für meine Frage:
Als Wiedereinsteller: ab wann bekomme ich einen positiven schriftlichen Bescheid über TG? Nach Dienstantritt? Oder bereits mit der Aufforderung zum Dienstantritt?
Hintergrund: falls vorher, kann ich die Zeit nutzen, um vor Dienstantritt nach einer TG-Wohnung zu suchen.
Zitat von: KlausP am 25. Juni 2019, 20:54:42
Was furchigen Bescheid meinen Sie? In Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt sollte stehen, dass Ihnen als Verheiratetem/als Ledigem mit anerkanntem Hausstand die Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird. Das ist die Grundlage dafür, dass Ihnen Ihr dann zuständiges Bundeswehdienstleistungszentrum TG auf Ihren Antrag hin zahlt. TG wird immer rückwirkend für den Vormonat beantragt.
Zitat von: SEHAA am 18. Juni 2019, 17:55:16
1. Bin ich TG-berechtigt? Wie und wo beantrage ich dieses ggf.?
Mein zukünftiger DP liegt knapp 50 km entfernt. Ich würde jedoch nach der EÜ in DP-Nähe ziehen.
2. Ist es dann möglich die UKV zu beantragen?