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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat...die Einschränkung der Kostenerstattung nach § 11 Abs 3 Nr. 2 (nur bis zum inländischen Grenzort oder dem inländischen Flughafen) nicht angewandt wird, sofern ein erhebliches dienstliches Interesse an der Heranziehung bzw. Zuziehung o.G. festgestellt wird. Wird in der Anwendung von § 11 Abs. 2 BRKG bereits die Hinreise aus dem Ausland erstattet, ist bei diesem besonderen Interesse des Dienstherrn auch unter Anwendung derselben Norm und nicht nach § 11 Absatz 3 Nr. 2 BRKG ... auch die komplette Rückreise zu erstatten.
Zitat von: ltsamy am 01. Juli 2019, 19:53:51
@LwPersFw:
dieser Thread ist leider Asbach Uralt...
jetzt gilt folgendes:
Fahrkostenerstattung im Rahmen der Heranziehung/ Zuziehung von Reservistinnen und Reservisten mit Wohnsitz im Ausland
Bezug: BMVg IUD II 2 vom 06.03.2019- Az 21-10-06/ 21-01-13
Zitat von: ltsamy am 27. Juni 2019, 22:20:57
Laut Auskunft ReFü gibt es jetzt endlich die Erstattung von Fahrtkosten bei Wohnsitz im Ausland. Dies gilt leider nicht für Familien heimfahrten. Weiß jemand dazu genaueres?
Zitat von: Der Reservist am 26. Februar 2019, 15:41:29
Wie sieht das eigentlich bei den Familienheimfahrten während einer RDL aus? Hier scheint regelmäßig weniger als die 20Cent berechnet zu werden. Gibt es hierfür eine Grundlage?
Zitat von: F_K am 26. Februar 2019, 15:58:50
Ja - im Leistungskatalog auch nachzulesen.
Zitat von: Der Reservist am 26. Februar 2019, 15:41:29Wie sieht das eigentlich bei den Familienheimfahrten während einer RDL aus? Hier scheint regelmäßig weniger als die 20Cent berechnet zu werden. Gibt es hierfür eine Grundlage?