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Autor KillBurn93
 - 15. Juli 2019, 20:54:30
So gut wie jede Zaw wird durch die Bundeswehr in Zusammenarbeit mit IHK usw. gekürzt und meistens schließen die Soldaten diese besser ab als zivil ausgebildete obwohl sie 15 Monate mehr Zeit haben.
Autor F_K
 - 15. Juli 2019, 18:32:20
Ausbildungen sind dual - Prüfung vor IHK und verpflichtende Praxisanteile.

Verzichtet man auf Arbeitsleistung, geht dies schneller als mit.
Autor WirdMaHellImHals
 - 15. Juli 2019, 18:27:09
Ist die Regel für eine Ausbildung nicht eigentlich drei Jahre?
Oder gilt das jetzt für die Bundeswehr, weil kein Urlaub oder sonst irgendwelche Sonderkonstellationen?
Autor Ralf
 - 15. Juli 2019, 17:24:55
Zitat von: WirdMaHellImHals am 15. Juli 2019, 17:02:00
Welche Ausbildung dauert denn nur 21 Monate?
So gut wie jede ZAW-Ausbildungsmaßnahme.
Autor WirdMaHellImHals
 - 15. Juli 2019, 17:02:00
Welche Ausbildung dauert denn nur 21 Monate?
Autor KlausP
 - 15. Juli 2019, 13:30:27
Welchen Beruf haben Sie denn erlernt? Sie können ohne oder mit beliebigem Berufsabschluß in jeder Verwendung eingestellt werden. Dann werden Sie mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt und erwerben den Abschluß auf Gesellebene in dem für die Verwendung geforderten Zivilberuf in einer ZAW. Der förderliche Berufsabschluß ist nur notwendg, um mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden und der muss vor der Einstellung erworben worden sein. Also funktioniert das definitiv nicht so, wie Sie sich das vorstellen.
Autor LwPersFw
 - 15. Juli 2019, 13:29:15
Zitat von: Alfred am 23. Juni 2019, 22:26:52
Stimmt es das man bei der Bundeswehr nur Ausbildungen bekommt wenn man sich mindestens 13 Jahre als als Feldwebel verpflichtet?
LG


Man kann auch erst eine reine zivile Lehre bei der Bw machen...

Siehe einige Beiträge hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55157.0.html


...und sich dann ... wenn geeignet ... als SaZ verpflichten...

...im Idealfall bei Einstellung mit höherem Dienstgrad...

...wenn der erlernte Beruf dann zur mil. Verwendung passt
Autor LwPersFw
 - 15. Juli 2019, 13:25:41
Zitat von: Jo1 am 15. Juli 2019, 13:13:34
Zitat von: Ralf am 15. Juli 2019, 05:26:35
Wenn du mit einem für deine Verwendung nutzbaren Zivilberuf eingestellt wirst, machst du keine weitere 21-monatige Ausbildung. Dann machst du den dazugehörigen Meister.

Mein Beruf wäre für die Verwendung nicht verwertbar wenn ich aber den Industrmeister Metall machen würde könnte ich laut Karriereberater in die Wunschverwendung einsteigen. Und das finde ich bisschen absurd dann extra nochmal eine neue Ausbildung anzufangen. Weil nachher sowieso nochmal 400-600 Ausbildungstage(Lehrgänge) für die Verwendung vorgesehen sind.

Was haben Sie denn für einen Zivilberuf ?

Und was ist Ihre Wunschverwendung ?
Autor Jo1
 - 15. Juli 2019, 13:13:34
Zitat von: Ralf am 15. Juli 2019, 05:26:35
Wenn du mit einem für deine Verwendung nutzbaren Zivilberuf eingestellt wirst, machst du keine weitere 21-monatige Ausbildung. Dann machst du den dazugehörigen Meister.

Mein Beruf wäre für die Verwendung nicht verwertbar wenn ich aber den Industrmeister Metall machen würde könnte ich laut Karriereberater in die Wunschverwendung einsteigen. Und das finde ich bisschen absurd dann extra nochmal eine neue Ausbildung anzufangen. Weil nachher sowieso nochmal 400-600 Ausbildungstage(Lehrgänge) für die Verwendung vorgesehen sind.
Autor KlausP
 - 15. Juli 2019, 06:28:41
Und die Fortbildung auf die Meisterebene erfolgt eher nicht unmittelbar nach den Laufbahnlehrgängen sondern später im Lauf der Dienstzeit. Sie ist auch nicht Einstellungsvoraussetzung in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes, da reicht die Ausbildung zum Gesellen/Facharbeiter in dem jeweiligen benötigten Eingangsberuf der Verwendung. Wenn Sie keinen verwertbaren Berufsabschluß auf Gesellenebene haben, erwerben Sie den im Rahmen einer ZAW.
Autor Ralf
 - 15. Juli 2019, 05:26:35
Wenn du mit einem für deine Verwendung nutzbaren Zivilberuf eingestellt wirst, machst du keine weitere 21-monatige Ausbildung. Dann machst du den dazugehörigen Meister.
Autor Jo1
 - 14. Juli 2019, 22:01:18
Kann man statt einer kompletten neuen Ausbildung(Habe schon eine Ausbildung)(21Monate) auch einfach den Industriemeister oder Technischer Fachwirt(7Monate) beim Bund machen? Weil das würde dann für meine Wunschverwendung als verwertbar zählen. Habe hier und in anderen Foren gelesen das manche nach der AGA und den Feldwebel Lehrgängen erstmal Meisterschule gemacht haben.
Autor Pericranium
 - 23. Juni 2019, 23:54:19
Zitat von: KillBurn93 am 23. Juni 2019, 23:30:03

Außerdem gibt es m.W.n die Rettungssanitäter nur noch als Altbestände in der Truppe das neue Niveau soll Notfallsanitäter sein.

Das gilt für den Rettungsassistenten, der sukzessive durch den Notfallsanitäter ersetzt wird.
Der Rettungssanitäter aka Einsatzsanitäter ist meines Wissens nach immer noch normal vorhanden und wird ausgebildet, da er ja als Fahrer z.B. eines BAT etc. dient.
Autor KillBurn93
 - 23. Juni 2019, 23:30:03
Mannschaftsdienstgrade bekommen überhaupt keine Zaw. Wäre ja auch Schwachsinn jemanden 21 Monate und mehr auszubilden wenn ich ihn danach nur noch 2 Jahre "nutzen" kann
Unteroffiziere ohne Portepee mit Zaw haben eine Verpflichtungszeit von 9 Jahren.
Unteroffiziere mit Portepee mit Zaw haben eine Verpflichtungszeit von 13 und mehr.
Außerdem gibt es m.W.n die Rettungssanitäter nur noch als Altbestände in der Truppe das neue Niveau soll Notfallsanitäter sein.
Autor Pericranium
 - 23. Juni 2019, 23:17:51
Zitat von: Alfred am 23. Juni 2019, 23:09:07
Ja aber die müssen ja auch mindestens 13 Jahre. Ich meine jetzt sowas wie Mannschafter als Rettungssani was im zivilen anerkannt ist als Saz 4 oder so.

Der Rettungssani aka Einsatzsanitäter ist eine Qualifikation für die Unteroffizier-Laufbahn ohne Portepee, also Stabsunteroffizier.
Und abgesehen davon ist der "Rettungssanitäter" auch keine anerkannte Berufsausbildung, sondern eine Qualifikation.