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Autor HosaBrack
 - 19. Juli 2019, 10:34:39
Ist zwar ein Troll, aber war zu meiner Zeit auch relativ verbreitet. Mindestens das "offensive" Einfordern von Informationen und Details über die (angebliche) Erkrankung.  ;D
Autor schlammtreiber
 - 18. Juli 2019, 12:06:53
trollolololol  ::)
Autor KlausP
 - 18. Juli 2019, 12:00:43
Zitat von: Snowcastor am 18. Juli 2019, 11:47:29
Ach da gibt es eine Schweigepflicht? Ich hab meinem Zugführer alle Geheimnisse von meinem Arztbesuch abgeben müssen.

Und bei uns in der AGA war es am besten. Wenn einer NK wurde und er sagte was er hat zB Zerrung oder Grippe hat sich unser Ausbilder das angesehen und entschieden ob er zum Arzt geht oder nicht

Wie bitte?? Da geht mir als ehemaligem Spieß auch einer GA-Einheit aber mächtig der Hut hoch. Bei mir hätten sich die Ausbilder für sowas eine eingefangen, sollte ich das mitbekommen.
Autor Snowcastor
 - 18. Juli 2019, 11:47:29
Ach da gibt es eine Schweigepflicht? Ich hab meinem Zugführer alle Geheimnisse von meinem Arztbesuch abgeben müssen.

Und bei uns in der AGA war es am besten. Wenn einer NK wurde und er sagte was er hat zB Zerrung oder Grippe hat sich unser Ausbilder das angesehen und entschieden ob er zum Arzt geht oder nicht
Autor KlausP
 - 17. Juli 2019, 15:17:05
Vielleicht erfahren wir ja noch, wie es ausgegangen ist. Wobei ich da wenig Hoffnung habe ...  ;)
Autor RefüPerser d.R.
 - 17. Juli 2019, 15:14:20
Zitat von: BSG1966 am 17. Juli 2019, 14:27:26
Ich denke, bevor mal wieder auf den kenntnislosen und unfähigen DVs rumgehackt wird, sollte berücksichtigt werden, dass wir hier nur eine Seite des ganzen Geschehens gehört haben....? Was gesagt wurde ist nicht immer identisch mit dem Gehörten und erst recht nicht mit dem Verstandenen. Vom letztendlich Wiedergegebenen ganz zu schweigen.
Der DV war ja anscheinend bisher noch gar nicht mit im Boot. Nur eine Aussage des ZgFhr, hat ja zur verängstigten Frage ins Forum geführt.

Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk

Autor BSG1966
 - 17. Juli 2019, 14:27:26
Ich denke, bevor mal wieder auf den kenntnislosen und unfähigen DVs rumgehackt wird, sollte berücksichtigt werden, dass wir hier nur eine Seite des ganzen Geschehens gehört haben....? Was gesagt wurde ist nicht immer identisch mit dem Gehörten und erst recht nicht mit dem Verstandenen. Vom letztendlich Wiedergegebenen ganz zu schweigen.
Autor Eisensoldat
 - 17. Juli 2019, 10:31:18
Und dem Urlaubsantrag eines Soldaten ist prinzipiell statt zu geben, es sei denn es sprechen zwingende dienstliche Gründe dagegen. D.H. bei Ablehnung des beantragten Urlaubes ist gegebenenfalls der DV in der Pflicht, diese zwingenden dienstlichen Gründe festzustellen.
Autor slider
 - 16. Juli 2019, 21:27:45
Immer wieder erschreckend, dass unter TE-Führern so viel Unwissen oder Frust über ihre fehlende Disziplinargewalt herrscht. Wie die Aspekte Urlaub und medizinische Daten gehandhabt werden müssen, ist ja nun echt keine höhere Wissenschaft.
Autor F_K
 - 16. Juli 2019, 20:21:46
Die Diagnose ist doch unwichtig - dem DV (und auch den direkten Vorgesetzten) sind aber per Krankenschein oder 90/5 die Einschränkung bekannt zu geben - sonst kann es nicht umgesetzt werden.

Ich sehe da den Soldaten / den TrArzt / die Vorgesetzten gemeinsam in der Pflicht, dies gemeinsam zu tun.
Autor Tommie
 - 16. Juli 2019, 20:11:57
Selbst wenn sich der Soldat selbständig zu informieren hat, was in seiner Einheit so "abgeht", Dienstpläne, JVÜ, etc, ändert das nichts an der Tatsache, dass medizinische Diagnosen den Chef (und alle Führungsebenen darunter sowieso!) einen feuchten Kehricht angehen! Und wenn es stimmt, dass der betroffenen Soldat quasi "vom Leben befreit" ist, wird kein Chef so blöd sein, sich für eine Übung so einen Klotz ans Bein zu binden!
Meine Vermutung geht aber in eine andere Richtung: Der Chef weiß noch gar nicht, was in seinem beritt vorgeht! Hier möchte der ZgFhr "Kraft eigener Arroganz" Fakten schaffen, mutmaße ich ... ;) !
Autor F_K
 - 16. Juli 2019, 18:23:28
Streiche vom setze wann ... War auch eher eine rhetorische Frage - ich kenne es nur so, dass JVÜ / JAB und Dienstpläne ans (digitale) schwarze Brett kommen und der Soldat verpflichtet ist, diese auszuwerten und umzusetzen ....
Autor Tommie
 - 16. Juli 2019, 18:18:04
Zitat von: F_K am 16. Juli 2019, 18:01:53Zwischenfrage:
Seid vom werden / müssen JVÜ eröffnet werden?

Wot ;) ?
Autor F_K
 - 16. Juli 2019, 18:01:53
Zwischenfrage:
Seid vom werden / müssen JVÜ eröffnet werden?

Ist es nicht vielmehr Pflicht des Soldaten, diesen auszuwerten? Schon im eigenem Interesse?

Ist es dann nicht sinnvoll, solche Dinge wie Urlaub und eigene Einschränkungen mit dem Vorgesetzten / TE Fhr / DV zu besprechen - um gemeimsam / kameradschaftlich zu Lösungen zu kommen?

(... Oder geht das nur noch über Anträge / Beschwerden?)
Autor BSG1966
 - 16. Juli 2019, 17:54:23
Zitat von: Torbadin am 16. Juli 2019, 17:01:01
Und nun meine Fragen:
1. Darf der Zugführer ärztliche Auskünfte die der Schweigepflicht unterstehen einfordern?
2. Muss ich mich bei ihm dafür rechtfertigen wann ich wie viel Urlaub nehme, ist das nicht eher der Kompaniechef, der dies Entscheidet?

ad 1: ärztliche Auskünfte sicherlich nicht. Der DV kann nen 90/5 Dienst- und Verwendungsfähigkeit anstrengen, in dem dann steht, was Sie dürfen und was nicht (zB eingeschränkt verfg mit folgenden Einschränkungen...). Bis dahin muss er sich mit den Angaben auf dem Krankmeldezettel zufrieden geben.
ad 2: Sie müssen sich für überhaupt nichts rechtfertigen. Ihr Urlaub wird genehmigt - oder eben nicht. Wenn der erwähnte Soldat Ihnen "angekündigt" hat, dass er wohl eher nicht genehmigt wird und Ihnen die Gründe erläutert hat, ist das eine Sache - wenn Sie den Bescheid über den nicht genehmigten Urlaub in Händen halten, können Sie dagegen immernoch Beschwerde einlegen.

Allgemein allerdings - Sie waren das ganze Jahr nicht da, aus nachvollziehbaren Gründen. Natürlich können Sie nicht wissen, wann welche Vorhaben für Sie geplant sind - andererseits können Sie auch nicht erwarten, dass Ihre Vorgesetzten den Dienst nach Ihren Urlaubsvorstellungen richten.