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Autor KlausP
 - 28. Juli 2019, 18:51:13
Bevor hier wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird könnte  der TE ja mal den genauen Wortlaut des "Befehls" posten. Aber vermutlich können wir, wie schon oft bei solchen Anfragen, darauf lange warten ...
Autor justice005
 - 28. Juli 2019, 18:39:18
Vielleicht fürs nächste Mal einfach den § 32 WStG ausdrucken und gemeinsam mit den Zigaretten übergeben. Kleiner netter Wink mit dem Zaunpfahl...

Steigerung wäre, dem OFw zusätzlich mit einem Augenzwinkern zu sagen, dass er jetzt erpressbar und damit seine Autorität am Boden ist. Vielleicht denkt er dann mal drüber nach...

Autor Hardy2
 - 27. Juli 2019, 20:39:03
Wenn man sich die Mannschaftsdienstgrade heutzutage so anschaut.... ist das sehr unwahrscheinlich.
Die wissen genau was sie tun müssen. Und was nicht.
Autor ulli76
 - 27. Juli 2019, 18:15:17
Rekruten oder Seiteneinsteiger.

Und immerhin hat er den §32 WStG gefunden, aber kennt nicht einmal die einfachsten Grundlagen des Befehlsrechts.
Autor MMG-2.0
 - 27. Juli 2019, 17:35:57
Zitat von: Al Terego am 27. Juli 2019, 17:31:42
Sehr unglaubwürdig. Wenn ein angeblicher HG so eine Frage stellt, dann vermute ich eher einen Troll dahinter.

Wer bleibt denn noch für solche Fragen übrig?
Autor Al Terego
 - 27. Juli 2019, 17:31:42
Sehr unglaubwürdig. Wenn ein angeblicher HG so eine Frage stellt, dann vermute ich eher einen Troll dahinter.
Autor MMG-2.0
 - 27. Juli 2019, 17:28:32
Der Ofw hat sich mit dem Verhalten für die Unteroffiziersweiterbildung hervorgetan.
Autor F_K
 - 27. Juli 2019, 09:48:22
Vorsicht: wir kennen nur eine Sachverhaltsdarstellung.

Wenn der HptGefr sagt "Ich gehe jetzt zur Pause ins ManHeim" und der OFw antwortet "Bringst mir bitte ne Schachtel X mit, hier sind 5 Euro" - oder "ich gehe jetzt ins ManHeim, braucht noch jemand etwas?"

Ansonsten - da kennt jemand das WStG im Detail, kann aber keinen dienstlichen Zweck prüfen ...
Autor Tommie
 - 27. Juli 2019, 09:37:30
Der Kamerad OFw probiert aus, wie weit er gehen kann! Wenn ihm jemand sofort sagt, dass dieser Befehl keinen dienstlichen Zweck hat, wird er vermutlich klein beigeben und aufhören. Wer ihm jedoch die Zigaretten holt, der ist zu seinem "Hanswurst" degradiert! Hier wäre ein Gespräch mit der Vertrauensperson der Mannschaften hilfreich, die diese Fälle dann beim Disziplinarvorgesetzten adressieren kann. Ich würde als Zugführer schon recht hart reagieren, wenn ich einen meiner Gruppenführer bei solch einer Nummer erwischen würde! Der Kamerad hat sich eine Audienz beim Chef geradezu erbettelt!
Autor ulli76
 - 27. Juli 2019, 09:29:25
Das ist doch DAS Paradebeispiel aus dem Rekurtenunterricht.
Autor wolverine
 - 27. Juli 2019, 03:30:27
Dem Befehl fehlt der dienstliche Zweck. Wenn es noch einmal vorkommt würde ich einfach fragen, ob dies jetzt ein Befehl oder lediglich eine Bitte (,,könnten Sie mir vielleicht mitbringen") sei. Sagt er Befehl, soll er doch einmal den dienstlichen Zweck erklären. Bei einer Bitte müssten Sie selbst entscheiden.
Autor Toger
 - 26. Juli 2019, 23:59:44
Guten Abend Kameraden,

gestern hat mir (Dienstgrad: HG) mein Vorgesetzter (Dienstgrad: OF) befohlen Zigaretten für ihn aus dem Mannschaftsheim zu kaufen. Dies ist auch schon anderen Kameraden passiert. Das habe ich auch getan. Im Nachhinein war ich mir dann nicht sicher, ob dies ein Verstoß des Paragraphen 32 des Wehrstrafgesetzes ist. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir sagen könntet, ob man diesen Befehl ausführen muss, da dies häufiger vorkommt.  Vielen Dank im Voraus.