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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Panther am 13. Juli 2019, 11:24:26
Meines Erachtens nach kommt es auch sehr auf die subjektive Meinung des Bearbeiters an
und
auf die persönliche Motivation/Begründung für das Pendeln.
Zitat718. Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel nicht zuzumuten, wenn beim BenutzenDann würde jemand sein Ermessen über den Zentralerlass stellen. Es sei denn, der ÖPNV wäre hin und zurück schneller als 3h.
regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung mehr als 12
Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte
und zurück mehr als 3 Stunden beträgt (siehe § 3 Absatz 1 Satz 2).
Zitat von: Panther am 07. Juli 2019, 19:06:22
Wieso ich eingehend Spezialfall sagte: an meinem Standort gibt es KEINE Unterkünfte, heißt ich müsste mir eine Wohnung am Dienstort nehmen. Ich weiß, dass diese bezuschusst wird, die Option spielt für mich persönlich aber keine Rolle.