ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitatdie kleine Anwartschaft doch eine Rolle spielt wenn man ausscheidet und in die Gesetzliche Krankenversicherung kommt.
Zitat von: Typ87 am 30. Juli 2019, 19:36:38
Wenn man nach der Bundeswehrzeit ausscheidet und eine kleine Anwartschaft hat, kann man ja mit dem gleichen Beitrag bzw Gesundheitszustand welchen man vor der BW Zeit zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Zitat von: Typ87 am 30. Juli 2019, 19:36:38
Wie ist die Lage wenn ich nach meiner Bundeswehrzeit auf jeden Fall (als zB Angestellter und nicht selbständig) nur in die gesetzliche Krankenkasse möchte?
Wird man da im Beitrag höher eingestuft, oder spielt da die Anwartschaft keine Rolle (und nur bei privaten Krankenversicherungen)?
Kameraden von mir wissen da auch nicht genau Bescheid, laut Internetrecherchen verstehe ich es so das man die
Anwartschaft nur braucht falls man nach dem Ausscheiden in eine private Krankenversicherung möchte.
Zitat von: KillBurn93 am 30. Juli 2019, 19:51:01
Die gesetzliche Krankenkasse berechnet ihre Zahlungen aus dem jeweiligen Einkommen prozentual wenn Sie eine Anstellung aufnehmen. In dem Fall ist die kleine Anwartschaft vollkommen sinnlos.
Wenn Sie in eine private Krankenversicherung möchten greift entsprechend die kleine Anwartschaft (nur bei der Versicherung bei der sie abgeschlossen wurde).