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Autor DieEhefrau
 - 04. August 2019, 07:08:20
Ist das mit der Personalabteilung des "freistellenden" Arbeitgebers geklärt? Die werden beim Steuerberater nachfragen. 
Also, normalerweise kann man in der selben Firma nicht angestellt sein und einen zusätzlichen 450 Eur Job haben. Der eine Arbeitsvertrag ruht und ein neuer, temporärer wird geschlossen?
Oder das ruhende Arbeitsverhältnis - kann das wirklich aufleben? Dann auf einmal mit geänderten Urlaubszeiten?
Klär das doch erstmal mit  Personalabteilung und deren Steuerberater.
Autor KlausP
 - 03. August 2019, 15:50:55
Zitat... Es geht mir halt darum, dass es in dem Sinne kein "Nebenjob" ist, ...

Wie Sie das sehen ist völlig irrelevant, weil hier "Hauptjob" für die Dauer Ihrer Dienstzeit nämlich Soldat ist. Ausschlaggebend ist einzig und allein die Regelung der Bw zu Nebentätigkeiten. Und bevor Sie hier sowas raushauen sollten Sie sich den entsprechenden Erlass wenigstens durchlesen.
Autor Al Terego
 - 03. August 2019, 15:24:51
Zitat von: xBuck am 03. August 2019, 14:50:30
Es geht mir halt darum, dass es in dem Sinne kein "Nebenjob" ist, sondern meine "eigentliche", zivile Arbeit.

.... und damit für Deine Zeit bei der Bundeswehr eine Nebenbeschäftigung, für deren Genehmigung Dein Disziplinarvorgesetzter zuständig ist. Wende Dich einfach erst mal an Deinen Spieß.
Autor xBuck
 - 03. August 2019, 14:50:30
Danke erstmal für die Antworten!

Es geht mir halt darum, dass es in dem Sinne kein "Nebenjob" ist, sondern meine "eigentliche", zivile Arbeit.

Nein, leider hatten wir dazu kein Unterricht in der AGA. :/
Autor Pericranium
 - 03. August 2019, 14:20:44
Absatz 8:

https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__20.html
Autor Löwe von Eutin
 - 03. August 2019, 14:17:23
Wie lange sind Sie denn shcon in der Truppe?
Ihr Spieß sollte in der Regel Ihr erster Ansprechpartner sein. (Hat er sich dazu schon geäußert, falls Sie Ihn dazu befragt haben sollten?)

Ob die zivile Arbeit die Dienstfähigkeit im normalen Tagesdienstbetrieb einschränkt, entscheidet nicht der Arbeitnehmer.
Melden macht frei und belastet die Vorgesetzten.

Gab es keine Belehrung/ keinen Unterricht zu dieser Thematik in Ihrer Grundausbildung?
Autor xBuck
 - 03. August 2019, 13:54:30
Hallo zusammen,

ich bin neuerdings als freiwillig Wehrdienstleistender in der Bundeswehr.
Meine Frage ist jetzt, ob es theoretisch erlaubt ist, am Wochenende in meiner "alten" Firma, in der ich schließlich noch angestellt bin, zu arbeiten.
Die Arbeit würde den Dienst nicht beeinschränken bzw. beeinträchtigen.

Wäre als kleines Taschengeld ganz angenehm.

Danke für eure Antworten! :)