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Autor funker07
 - 11. August 2019, 01:47:17
Zitat von: Chris 89 am 10. August 2019, 19:12:12
Nun hatte ich mir überlegt, die G 20 Untersuchung im zivilen Sektor machen zu lassen.
Zitat von: ulli76 am 10. August 2019, 20:36:12
Nein nicht selber zahlen. Völliger Unsinn.
Ulli hat da eigentlich völlig Recht. Der Dienstherr muss dich zur Untersuchung/Beratung schicken.

Wenn du aus Eigeninteresse (z.B. mal nen TrÜbPl-Aufenthalt vor den Feldwebellehrgängen miterlebt haben) selbst zur Untersuchung gehst, schenkst du der Bundeswehr quasi dein Geld.
Auf die Schnelle hab ich mal 45€ als Preis dafür gefunden.
Je nachdem, was aufm Übungsplatz ansteht, würde ichs vielleicht machen....vorher kämpfe aber drum, dass sich deine Einheit drum kümmert. Notfalls indem man dich (und die anderen Betroffenen) für die Untersuchung an nen anderen Standort fährt.
Autor ulli76
 - 10. August 2019, 21:52:31
Achso- wie das übrigens im Zivilen gehandhabt wird: Der Gewerbeaufsicht reicht in der Regel, die Anmeldung bei uns. Die wissen um die Terminprobleme.

Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz ist ne super sache- aber irgendwann wirds halt unsinnig.
Autor ulli76
 - 10. August 2019, 21:48:57
Nope- VOR dem Gehörschutz, NACH anderen Maßnahmen. Schalldämpfer würde gehen.
Autor F_K
 - 10. August 2019, 21:08:56
@ wolverine:

Negativ: die Lautstärke isr OHNE Schutzmaßnahmen zu bestimmen.

@ Ulli:

Du kannst dass- die anderen hier sind allerdings keine Betriebsärzte...
Autor wolverine
 - 10. August 2019, 21:00:47
Oder Du nimmst einen Schalldämpfer mit.
Autor ulli76
 - 10. August 2019, 20:54:16
Ja- weil über 137 dB.

Ich glaub bevor ich mal wieder schießen gehe, füll ich mir das Ding selber aus. Steht in keinem einzigen Gesetz, dass man das nicht darf.
Autor F_K
 - 10. August 2019, 20:42:59
Anmerkung: eine einzelne 9 mm Para Schussabgabe pro Jahr löst die Beratungspflicht aus - .223 ist natürlich noch lauter.
Autor ulli76
 - 10. August 2019, 20:39:43
Und nochmal- es geht nicht um den Hörtest, sondern um die BERATUNG.
Du könntest sogar den Hörtest verweigern und es hätte keinerlei Konsequenzen. Du musst dir nur die Beratung anhören "Trag den Gehörschutz, der Lärm kann deine Lauscher kaputt machen. Hast noch FRagen?- Schönen Tag noch"
Es gibt auch keine Eigngung. Die Bescheinigung ist wirklich nur "war da".

Das Perverse ist, dass dafür ein riesen Bohei betrieben wird, aber die eigentlich Leistung der Betriebsmedizin- Beratung des AG zum Arbeitsschutz interessiert keinen. Das fällt hinten runter.

Die GEhörschutze sind nämlich ne Katastrophe und auch nicht jeder Gehörschutz für jede Waffe geeignet. Aufsichten und Schießlehrer sollten z.B. verbesserten Gehörschutz, ggf. sogar doppelten oder Otoplastiken bekommen.
Autor ulli76
 - 10. August 2019, 20:36:12
Nein nicht selber zahlen. Völliger Unsinn.

Die Bundeswehr hat ein paar eigene Betriebsarztgruppen, die aber in der Regel nicht alle Vorsorgen abdecken können. Also muss man die aufträge extern vergeben. Das können örtliche, niedergelassene Kollegen sein oder eben die größeren Dienste (BAD, TÜV z.B.).

Warum sich die Bundeswehr genau DIE Vorsorge rausgepickt hat- keine Ahnung, scheint wohl ein Politikum zu sein.
Rein rechtlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Vorsorge VOR Aufnahme der Arbeit mit der entsprechenden Gefährdung zu veranlassen. Sonst dürfte er dich die Tätigkeit prinzipiell nicht machen lassen. Soweit zu den rechtliche Regelungen (guggsu ArbMedVV).

Die erste vorsorge umfasst das Erfassen von Vorerkrankungen des Ohres bzw. des Gehörs und eine entsprechende Beratung. Also MEnschen mit Vorschäden würde man evtl. von der Tätigkeit abraten, zu strengerer Beachtung des Gehörschutzes raten, zu besserem Gehörschutz raten etc. Die Bundeswehr leistet das eigentlich im Rahmen der Musterung- also da werden ja Hörstörungen ausgeschlossen bzw. relevante Erkrankungen des Ohres.

Das mit der Übung ist eigentlich Unsinn- die Vorsorge umfasst zwei Grenzwerte: Einmal die Tageswerte für "normalen" Lärm: 80 dB für die Angebotsvorsorge und 85dB für die Pflichtvorsorge- also gemittelt über 8 STunden. Alle 3 dB mehr halbiert die Zeit- kommt beim Schießen schonmal vor. Wäre aber bei ner kurzen Übung jetzt auch nciht das Drama.
Und das andere ist der Maximalpegeldruck von 135 bzw. 137 dB- auch das kann beim Schießen erreicht werden.

Kurzzeitiger Auftenthalt im Lärmbereich ist üblicherweise auch nicht das Problem.

Die Regelung müsste eigentlich heissen "Kein Sprengen oder SChießen ohne G20", nicht "Keine Übung".

Achso- die G-Nummern gibt es in der Form seit 2013 nicht mehr.


Autor F_K
 - 10. August 2019, 20:27:38
Die Insellösung gibt es aber häufig - nämlich immer, wenn kein BW Betriebsarzt verfügbar ist.

Ansonsten: es ist eine zivile Untersuchung,  die so auch von der BW genutzt wird - Anerkennung ist also kein Problem.
Autor Chris 89
 - 10. August 2019, 20:23:22
Ja ich weiß das es das Problem vom Chef ist. Momentan fahr ich auch mit. Montag bekomme ich bescheid ob ich so eine Vorsorge habe.

Bei der Einstellungungsuntersuchung habe ich einen Hörtest gemacht. Zählt der auch ? Und ist die Vorsorge im zivilen die selbe wie bei der BW oder wird sie dann nicht anerkannt ?
Autor Tommie
 - 10. August 2019, 20:16:45
Wenn Ihr Chef Sie dort haben will, soll er dafür sorgen, dass Sie rechtzeitig untersucht werden! Nochmal: Das ist nicht Ihr Problem, sondern das Ihrer Einheit!

@ Wolverine: Das ist eine "Insel-Lösung", was da bei Euch angewandt wird! Bei uns sitzt der Betriebsarzt in der SanAkBw auf der anderen Straßenseite und dort machen wir alle notwendigen Untersuchungen!
Autor Chris 89
 - 10. August 2019, 20:13:16
Danke für die schnelle Antwort.

Die Sache ist die, das wir in 3 Wochen auf Übung fahren und alle die keine G 20 haben, da bleiben müssen.

Da ich Wiedereinsteller bin habe ich so eine Vorsorge nicht.ich möchte aber unbedingt mit. Mir ist klar das ich das selber zahlen muss.

So wie ich das jetzt verstanden habe, ist die Untersuchung gleichgestellt mit der, welche die BW für ihre Soldaten verpflichtet.

Also könnte ich mit dem Ergebnis dieser Vorsorge auf den Übungsplatz ?
Autor wolverine
 - 10. August 2019, 19:58:25
Läuft das nicht jetzt bundesweit über einen privaten Dienstleister? Meine Dienststelle hat den 4fach Auftrag geschrieben und ich habe mir wohnortnah einen Termin geben lassen. War eigentlich sehr bequem.
Wenn das anderswo nicht so geregelt ist, habe ich nichts gesagt.
Autor ulli76
 - 10. August 2019, 19:39:10
Ganz einfach: Die Vorsorge! (keine Untersuchung!) kann jeder Betriebsarzt (Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder Facharzt für Allgemeinmedizin) machen.
Die Bundeswehr muss den Betriebsarzt beauftragen, der gibt dir dann einen Termin, erzählt dir was, bietet einen Hörtest an (nicht Pflicht!), berät dich zu Gehörschutz und gibt dir entweder beide Bescheinigungen oder schickt der Bundeswehr deren Kopie. Da steht nur drauf: PFlichtvorsorge Lärm- soll in 3 Jahren wiederkommen (oder früher)

Nicht eigentständig hin fahren- die Vorsorge ist nicht DEIN Problem, sondern das der Bundeswehr.