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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 21. August 2019, 13:20:17
Es geht vermutlich nicht um "Tauglichkeit", denn dann würde ein Dienstunfähigkeitsverfahren mit dem Ziel Ihrer Entlassung eingeleitet werden. Ich denke eher dass es auf eine Untersuchung der Verwendungsfähigkeit als GebJgFw hinausläuft. Wenn die negativ ausfällt wird man Ihnen von Seiten des BAPersBw eine andere Verwendung unter Berücksichtigung des Untersuchungsergebnisses anbieten.
Zitat von: F_K am 21. August 2019, 10:59:41
" 00 %tig" ist fast nichts - nur der Tod.
Eine Versetzung ist erst dann "sicher", wenn die Versetzungsverfügung ausgehändig ist. Die Wahrscheinlichkeit ist im genannten Fall aber wohl hoch.
Du bist als Soldat weltweit einsetzbar und deutschlandweit versetzbar - und darüber bist Du schriftlich belehrt worden - warum fragst Du danach?