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Zitat von: DieEhefrau am 07. September 2019, 12:56:29
'Paket' ist meine Ausdrucksweise. Ich meine damit das Gesamtpaket, was zur Beförderung notwendig ist: RDL-Tage, Dauer, auf dem richtigen Posten, Beurteilung (Eignung, Leistung), ATN (Befähigung).
Zitat308. Soweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig.
Zitat von: DieEhefrau am 07. September 2019, 11:09:29
Darf ich dein Beispiel erweitern:
2020-JAN Beförderung des ROA adW zum Lt. (damit frühestens JUL-2022 OLt, und JUL-2025 Hptm)
2020-JAN 3Tg RDL
2020-APR 24Tg RDL auf dem richtigen Posten, ATN, Beurteilung ... läuft
2022-JAN 3Tg RDL ... keine Beförderung, da die 2,5J nicht erreicht
... er macht Pause
2026-DEZ also nach mehr als 4 Jahren wird er wieder 'wach' ... macht RDL ... das 'Paket' Beförderung wird aber nicht wirksam ("Anrecht"), weil nun die Pause zu lange war. Er hätte zwischen JUL-2025 und JAN-2026 für seinen OLt-Beförderung aktiv werden müssen.
Zitat von: Tommie am 07. September 2019, 09:20:33Wo steht das? 🤔
Macht er jedoch mehr als vier Jahre nach der letzten RDL gar nichts weiter als Reservistendienst Leistender, und wird auch - aus welchen Gründen auch immer!- bei der Beförderung "vergessen", dann fängt er wieder von vorne an und muss die Voraussetzungen für eine Beförderung erneut schaffen, als 24 Tage wehrüben, davon 12 Tage am Stück, beurteilt werden, etc.
Zitat308. Soweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig.Frage: damit soll vermieden werden, dass sich jemand > 4 Jahre "auf die faule Haut legt" und dann auch noch die Zeiten erreicht hat? Über die Mindestlänge der letzten RDL wird nichts gesagt?