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Zitat von: LwPersFw am 19. August 2017, 09:56:29
Zumindest die Frage, ob ÜG beim für die Berechnung des ALG 1 zu berücksichtigen Bruttoverdienstes mit einzurechnen sind, hat die
Rechtsprechung verneint. D.h. ÜG erhöhen nicht das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt.
Zitat von: Rocky2_Z800 am 18. August 2017, 23:42:05
Sorry hatte das nur überflogen: Wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist hast du natürlich Anspruch!Die zwei JHre sind ja bald rum. ÜG wird jedoch als Einkommen angerechnet.
ZitatÜG wird jedoch als Einkommen angerechnet