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Zitat von: Programm am 11. Oktober 2019, 12:09:04
Wiegesagt zum Beispiel durch den Mietvertrag. Er muss die Nachweise beibringen aber es muss eben nicht im Mietvertrag stehen!
Einfach nur zu sagen "es steht nicht im Mietvertrag, die Wohnung können wir nicht anerkennen" ist falsch. Der Antragssteller muss dazu aufgefordert werden einen Nachweis in geeigneter Form zu erbringen.
Nachweise können m. E. auch durch Grundriss, Bilder etc erbracht werden (Finde dazu keine Verfahrensvorschriften.). Solange das Gesetz nicht explizit von einer Küche als abgeschlossenem Raum spricht reicht rein rechtlich eine Kochplatte und evtl. ein kleiner Backofen als "Kochgelegenheit".
Zitat von: Programm am 11. Oktober 2019, 12:09:04
Zum letzten Teil. Korrekt, der Antragssteller ist dafür verantwortlich aber es muss ihm Gelegenheit gegeben werden den Nachweis zu erbringen. Momentan wird in den Karrierecentern nur nach einem Mietvertrag gefragt und anhanddessen wird entschieden. In 99% der Fälle reicht es aus aber hier eben nicht. Da sollte dann um rechtssicher agieren zu können mindestens einmal nach anderen Nachweisen gefragt werden.
Zitat von: Programm am 11. Oktober 2019, 10:48:13
Somit muss davon m. E. nichts im Mietvertrag stehen.
Zitat von: Gast123abc am 24. September 2019, 20:02:27
Wiedereinsteller, Eintritt 1.10.18, fast 30 Jahre alt, eigene Wohnung war zu diesem Zeitpunkt vorhanden, wurde jedoch nicht anerkannt.