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Zitat von: LwPersFw am 29. September 2019, 10:02:50
Die EGB-Befähigung ist aber nur eine Ergänzungsausbildung.
D.h. Sie müssten erst mal einen Verwendungswechsel in eine Verwendung vollziehen, in der EGB vorgesehen ist.
Sie sind aber in Ihrer aktuellen AVR BS geworden, weil in dieser ein Bedarf an BS besteht... und das möglichst bis zur Pensionierung.
Hier müsste also im Einzelfall die Notwendigkeit geprüft werden.
Wenn der aktuelle PersFhr Sie für diesen Wechsel nicht frei gibt...bleiben Sie in Ihrer AVR.
Zitat von: F_K am 29. September 2019, 19:36:57
Was ist den eine "wesensgleiche" AVR? Ist das ein Personalbegriff?
EGB Kräfte gibt es nur und ausschließlich in bestimmten Einheiten / Verbänden - und nach meinem Sachstand können sich nur Soldaten dieser Verbände / Einheiten (und deren AVR) dort bewerben.