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Zusammenfassung

Autor Opa Marco
 - 10. Oktober 2019, 14:29:35
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Zitat von: Tommie am 10. Oktober 2019, 09:58:25

1. Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und erfragen, was denn bisher an Beiträgen aufgelaufen ist und wie hoch die "Zusatzrente" denn wäre, wenn jetzt nichts mehr passieren würde

2. Abklären, wie hoch die monatlichen Beiträge wären, die durch Sie zu erbringen wären und ob dies überhaupt zulässig ist

3. Errechnen lassen, wie die "Zusatzrente" denn ausfallen würde, wenn Sie die Beiträge (sofern zulässig!) selbst einzahlen!

4. Entscheidung über den weiteren Verlauf abhängig mach vom Ergebnis aus den o. a. Punkten ;) !

Habe ich gemacht. Ich denke, ich werde die Beiträge aus eigener Tasche weiter zahlen, um einfach eine kleine Summe für den Renteneintritt an zu sparen.

Zitat von: KlausP am 10. Oktober 2019, 12:43:43
Zitat... mein Arbeitsverhältnis seitens meines Arbeitgebers gekündigt worden ist ...

Hat er das in Kenntnis Ihrer "Auffordertung zum Dienstantritt" gekündigt? Mit welcher Begründung? Hier liegt unter Umständen ein Verstoß gegen das Arbeitsplatzschutzgesetz vor, dem auch SaZ unterliegen, so lange ihre Dienstzeit seitens der Bw auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt worden ist. Und das passiert in jedem Fall erst NACH Diensteintritt! Wenn das so ist, wäre das ein Fall für das Arbeitsgericht!

Das ist in der Tat so, das eine Woche vor der Kündigung durch den Arbeitgeber ich Diesen über die Aufforderung zum Dienstantritt informiert habe.
Trotzdem bin ich betriebsbedingt gekündigt worden.
Das Ganze ist mittlerweile auch erledigt. Es gab einen Gütetermin, wo mir eine ordentliche Abfindung zugesprochen wurde.

kG
Marco
Autor KlausP
 - 10. Oktober 2019, 12:43:43
Zitat... mein Arbeitsverhältnis seitens meines Arbeitgebers gekündigt worden ist ...

Hat er das in Kenntnis Ihrer "Auffordertung zum Dienstantritt" gekündigt? Mit welcher Begründung? Hier liegt unter Umständen ein Verstoß gegen das Arbeitsplatzschutzgesetz vor, dem auch SaZ unterliegen, so lange ihre Dienstzeit seitens der Bw auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt worden ist. Und das passiert in jedem Fall erst NACH Diensteintritt! Wenn das so ist, wäre das ein Fall für das Arbeitsgericht!
Autor Tommie
 - 10. Oktober 2019, 09:58:25
Die Bundeswehr übernimmt keine Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge! Daher rate ich zu folgender Vorgehensweise:

1. Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und erfragen, was denn bisher an Beiträgen aufgelaufen ist und wie hoch die "Zusatzrente" denn wäre, wenn jetzt nichts mehr passieren würde

2. Abklären, wie hoch die monatlichen Beiträge wären, die durch Sie zu erbringen wären und ob dies überhaupt zulässig ist

3. Errechnen lassen, wie die "Zusatzrente" denn ausfallen würde, wenn Sie die Beiträge (sofern zulässig!) selbst einzahlen!

4. Entscheidung über den weiteren Verlauf abhängig mach vom Ergebnis aus den o. a. Punkten ;) !
Autor Opa Marco
 - 10. Oktober 2019, 08:57:22
Guten Morgen Kameraden,

ich hätte da mal ne Frage....
Und zwar: Ich habe über meinem derzeitigen Arbeitgeber eine Zusatzrentenversicherung (betriebliche Altersvorsorge), wo die Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Da ich ja nun zum 04.11.2019 wieder meinen Dienst als Soldat antreten werde, und mein Arbeitsverhältnis seitens meines Arbeitgebers gekündigt worden ist, stellt sich mir die Frage, ob die Bundeswehr ebenfalls Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge zahlt, oder ob ich die Beiträge selbst zahlen muss, bzw. die Versicherung beitragsfrei ruhen lasse.
Ich hoffe, das mir hier jemand darüber Auskunft erteilen kann.

kG
Marco