ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 10. Oktober 2019, 09:58:25
1. Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und erfragen, was denn bisher an Beiträgen aufgelaufen ist und wie hoch die "Zusatzrente" denn wäre, wenn jetzt nichts mehr passieren würde
2. Abklären, wie hoch die monatlichen Beiträge wären, die durch Sie zu erbringen wären und ob dies überhaupt zulässig ist
3. Errechnen lassen, wie die "Zusatzrente" denn ausfallen würde, wenn Sie die Beiträge (sofern zulässig!) selbst einzahlen!
4. Entscheidung über den weiteren Verlauf abhängig mach vom Ergebnis aus den o. a. Punkten!
Zitat von: KlausP am 10. Oktober 2019, 12:43:43Zitat... mein Arbeitsverhältnis seitens meines Arbeitgebers gekündigt worden ist ...
Hat er das in Kenntnis Ihrer "Auffordertung zum Dienstantritt" gekündigt? Mit welcher Begründung? Hier liegt unter Umständen ein Verstoß gegen das Arbeitsplatzschutzgesetz vor, dem auch SaZ unterliegen, so lange ihre Dienstzeit seitens der Bw auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt worden ist. Und das passiert in jedem Fall erst NACH Diensteintritt! Wenn das so ist, wäre das ein Fall für das Arbeitsgericht!
Zitat... mein Arbeitsverhältnis seitens meines Arbeitgebers gekündigt worden ist ...