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Zitat von: Tommie am 10. Oktober 2019, 17:29:10Zitat von: wolverine am 10. Oktober 2019, 15:56:42Natürlich muss nach zig Jahren die Dienstfähigkeit festgestellt werden. Geht über das nächste SanVersZ/ SanUstgZ und ist kein Hexenwerk.
Sorry, Wolverine, aber das ist definitiv nicht der Fall! Die Feststellung der Dienstfähigkeit ist in einem solchen Fall eine erneute Musterung und die wird einzig und alleine an einem der Karrierecenter der Bundeswehr durchgeführt werden. Es ist nicht Aufgabe der SanVersZ, so etwas zu machen, und schon gar nicht Aufgabe der (den SanVersZ übergeordneten!) SanUstgZ, die quasi nur der "gemeinsame Stab" für die unterstellten SanVersZ sind. Wir in MUC haben z. B. 13 SanVersZ unterstellt!
Zitat von: wolverine am 10. Oktober 2019, 17:46:53Dann eben so. Bei mir lief es regelmäßig über BA 90/5 in den entsprechenden SanDstSt.
Zitat von: wolverine am 10. Oktober 2019, 15:56:42Natürlich muss nach zig Jahren die Dienstfähigkeit festgestellt werden. Geht über das nächste SanVersZ/ SanUstgZ und ist kein Hexenwerk.