ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Captain Kugelfang am 04. Dezember 2019, 08:19:32Das ist grundsätzlich keiner. Jeder glaubt "individuell" und man kann die gewährten Glaubensfreiheiten nicht auf den Koran oder andere Schriften reduzieren. Viele heutige Christen haben ihren christlichen Glauben für sich modifiziert (Freitagsfasten/ Fastenzeit/ Kirchgang/ Ehescheidung). Warum soll das bei Muslimen anders sein? Oder wenn einer einer Druidenreligion anhängt?
Als Gutachter bin ich nicht qualifiziert.
Zitat von: wolverine am 04. Dezember 2019, 07:45:18
Sie bestimmen, was die religiöse Überzeugung eines anderen ist? Gut; merke ich mir. Vielleicht meldet sich auch das BVerfG wenn es einen Gutachter dazu braucht.
Zitat von: wolverine am 03. Dezember 2019, 14:56:59Zitat von: Captain Kugelfang am 03. Dezember 2019, 14:21:15Ist doch klar: Freiheit der Religionsausübung. Hier wurde einer entlassen weil seine Vorstellung von Religiösität mit den Dienstpflichten der Bundeswehr unvereinbar erachtet wurde. Und das ist genau eine der Fragen, die das BVerfG zu klären hat.
Was ich nicht verstehe ist, dass er bis zum Verfassungsgericht will.
Zitat von: Captain Kugelfang am 03. Dezember 2019, 14:21:15Ist doch klar: Freiheit der Religionsausübung. Hier wurde einer entlassen weil seine Vorstellung von Religiösität mit den Dienstpflichten der Bundeswehr unvereinbar erachtet wurde. Und das ist genau eine der Fragen, die das BVerfG zu klären hat.
Was ich nicht verstehe ist, dass er bis zum Verfassungsgericht will.
Zitat
Der Typ hatte entweder keine Geldsorgen oder eine extrem geduldige Rechtsschutzversicherung...
ZitatManchmal denke ich mir, als Jurist muss man schon eine Engelsgeduld und einen beachtlichen Fatalismus vorweisen können... wenn man sich ansieht, was für hanebücherne Fälle teils durch etliche Instanzen getrieben werden...
Zitat von: F_K am 02. Dezember 2019, 09:16:39
Es soll Juristen geben, die nehmen dafür Geld ...