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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
(1) Das Elterngeld, das Betreuungsgeld und jeweils vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 oder § 4c auf die jeweilige Leistung angerechneten Einnahmen oder Leistungen bleiben bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt.
(2) Das Elterngeld, das Betreuungsgeld und jeweils vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 oder § 4c auf die jeweilige Leistung angerechneten Einnahmen oder Leistungen dürfen bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro nicht dafür herangezogen werden, um auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen anderer, auf die kein Anspruch besteht, zu versagen.
[...]
Zitat von: Rosi98 am 21. Oktober 2019, 18:06:13
Wenn er dann das Kindergeld bekommt, dann ist das auch mehr richtig? Also ich habe irgendwas von 300 und noch was gelesen. Ich würde aber ja vom Staat nur 192€ für das erst Kind bekommen.
ZitatEr kann das Kindergeld aber nicht beantragen, da das Kind nicht in seinem Haushalt wohnt.
Zitat von: tank1911 am 20. Oktober 2019, 22:14:11Er kann das Kindergeld aber nicht beantragen, da das Kind nicht in seinem Haushalt wohnt.
Ich bin mir bei Ihrem Text nicht ganz sicher: Sind und bleiben Sie in einer Beziehung? Sie schreiben von Freund und unser erstes Kind etc. Wenn Sie ein Paar sind und bleiben wollen, dann würd ich mir 3. überlegen, denn wenn er das Kindergeld bekommt, dann kann er die wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde verkürzen. Lässt sich auch schnell ändern im Fall der Fälle.