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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


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Autor LwPersFw
 - 27. Oktober 2019, 12:32:40
Zitat von: Tommie am 27. Oktober 2019, 08:26:33
....Mit dem AVZ ist alles abgegolten und der Anspruch auf diese Zulagen besteht nicht mehr!

Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

Der AVZ ist nur dann für eine Erschwerniszulage "schädlich", wenn dies explizit in der EZulV steht.

Bsp. ist die Erschwerniszulage "Dienst zu ungünstigen Zeiten"

"§ 5 EZulV Ausschluss der Zulage

(1) Die Zulage wird nicht gewährt neben

3. Auslandsdienstbezügen oder Auslandsverwendungszuschlag nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes,"



Für alle anderen EZul ist dies ebenfalls im Einzelfall anhand der EZulV bzw. der A-1454/1 zunächst zu prüfen.

Wird in der EZulV bzw. der A-1454/1 die Zulage - neben dem AVZ - nicht explizit ausgeschlossen, wird sie gezahlt (bei Vorliegen der sonst. Voraussetzungen).
Autor Tommie
 - 27. Oktober 2019, 08:26:33
Mit Sicherheit nicht! Nachdem UNIFIL eine besondere Auslandsverwendung ist, erhalten alle dort eingesetzten Soldaten AVZ in der jeweils festgesetzten Stufe! Diese ist für das HQ in Naqoura anders, als für Zypern und wieder anders für die Zeit auf See! Mit dem AVZ ist alles abgegolten und der Anspruch auf diese Zulagen besteht nicht mehr!
Autor Angemon84
 - 26. Oktober 2019, 20:46:23
Erhalten die Ausbilder im Libanon (UNIFIL) auch die Borddienstzulage für seegehende Einheiten bzw. auch die Zulage für die schiffstechnichen Dienst?
Die Ausbilder sind ja nicht dauerhaft an Bord der Boote, sondern nur um die Libanesen auszubilden.