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Zitat von: Andi am 17. März 2018, 13:16:47
Die Innenminister der Länder haben vor zwei Jahren erklärt, dass sie Wehrdienst und Reservistendienstleistungen von Polizisten ausdrücklich begrüßen und sich dadurch auch Vorteile für den Polizeidienst erhoffen.
Seit ungefähr drei oder vier Jahren dürfen Polizisten auch Reservistendienstleistungen ableisten.
Ich hatte selber einen Polizeihauptmeister als dem Bereich Personenschutz als Reservist in der Kompanie, der bei der Bundeswehr als so ziemlich der Erste Polizist im aktiven Dienst den Weg des Offiziers außerhalb des Wehrdienstes gegangen ist.
Gruß Andi
Zitat von: Micha05 am 30. Oktober 2019, 17:28:36
"Nein, Sonderurlaub richtet sich nach der SUrlV (bei Bundesbeamten) bzw. ggf. nach entsprechenden Regelungen anderer Dienstherren."
Ganz genau, in meinem Fall die SUVO SH.
Zitat von: Micha05 am 30. Oktober 2019, 17:28:36
Natürlich muss sie beantragt werden, man kann ja nicht einfach dem Dienst fern bleiben.
Zitat von: Micha05 am 30. Oktober 2019, 17:28:36
Und weil es im Gesetz steht, kann man es beantragen.
Zitat von: Micha05 am 30. Oktober 2019, 17:28:36
Ich kenne das Prozedere aus der Praxis
Zitat von: Micha05 am 30. Oktober 2019, 12:41:07
Ja, genau das ist ja Sonderurlaub.
Zitat von: Micha05 am 29. Oktober 2019, 22:32:28
Als Polizeibeamter und Reserveoffizier kann ich dazu folgendes sagen:
1. Nach der Bundeswehrzeit kann man selbstverständlich zur Polizei gehen. Es gibt viele ehemalige Zeitsoldaten bei der Polizei.
2. Polizeibeamte können gemäß § 9 (2) Arbeitsplatzschutzgesetz Sonderurlaub für eine RDL beantragen. RDL bis zu insgesamt 6 Wochen im Jahr sind laut Gesetz problemlos möglich (§10 Arbeitsplatzschutzgesetz).