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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: LwPersFw am 08. November 2019, 12:03:48
Für Reservisten gilt weiterhin die A-2642/5
Dauer der RD im Innern ab 13 Tagen
RDL können die Kos-ten für bis zu fünf durchgeführte Familienheimfahrten je vollem Kalendermonat der Dienstleistung entsprechend der Anzahl der Wochenenden
als Reisebeihilfe bis zur Höhe der Kosten für die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet werden.
Zitat von: Roughnecks am 09. Dezember 2019, 09:13:21
@LwPersFw
Wurde die Änderung mittlerweile verabschiedet, also ist es fix, dass es auch für ledige ab Januar 2 x Reisebeihilfe gibt?
Zitat von: Tommie am 08. November 2019, 10:16:18
Jetzt bekommt er, weil geänderter Höchstsatz, die vollen € 750,-- erstattet, die ja unter dem aktuellen Höchstsatz von € 800,-- liegen! Der Erstattungsbetrag wächst also mit und ist nicht mehr auf den Wert des Zuversetzungszeitpunkts "eingefroren"!
Zitat von: Tommie am 08. November 2019, 10:16:18Zitat von: Roughnecks am 07. November 2019, 22:08:23
Tommie, ab wann gilt die Regelung für die zwei Familienheimfahrten für Ledige ?
Das ist eine gute Frage! Ich habe gehört es soll ab November gelten, also zum ersten Mal im Dezember abgerechnet werden können!
Zitat von: Roughnecks am 07. November 2019, 22:08:23Tommie, ab wann gilt die Regelung für die zwei Familienheimfahrten für leidige?