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Autor tank1911
 - 14. November 2019, 20:43:41
Sie haben Recht. Falscher Film
Autor Mason 29
 - 14. November 2019, 20:05:38
Zitat von: tank1911 am 14. November 2019, 19:55:27
In dem Falle ließe sich in Absprache mit der Personalführung auch eine Entlassung nach § 55 (4) SG prüfen. Hängt aber von vielen Faktoren ab...

Hm danke für die Antwort, laut meines Wissens trifft § 55 (4) SG in diesem Fall nicht mehr zu da der Soldat schon mehr 4 Jahre im Dienst ist.
Ist aber vermutlich tatsächlich eine Einzelfallentscheidung.
Autor Ralf
 - 14. November 2019, 20:03:44
Möglichkeiten: Nachschulung, Umschulung in anderer Verwendungen, die zu der ZAW passen und Versetzung auf entsprechende Dienstposten. Warum eine Entlassung, wenn bereits ein Großteil der Ausbildungsabschnitte erfolgreich bestanden wurden? Und wenn, kann dieses eine Rückzahlungspflicht von Ausbildungsanteilen nach sich ziehen. Das will ja auch keiner.
Autor tank1911
 - 14. November 2019, 19:55:27
In dem Falle ließe sich in Absprache mit der Personalführung auch eine Entlassung nach § 55 (4) SG prüfen. Hängt aber von vielen Faktoren ab...
Autor Tommie
 - 14. November 2019, 19:31:09
Das ist eine Einzelfallentscheidung der Personal bearbeitenden Stelle, die u. a. von der nicht bestandenen ATB, der Laufbahn, den weiteren Umständen, etc. abhängt! Hier gibt es keine pauschale Antwort!
Autor Mason 29
 - 14. November 2019, 19:29:15
Guten Abend liebe Community im BW-Forum,
ich hoffe dieses Thema wurde in derart noch nicht behandelt ansonsten bitte ich mich darauf hinzuweisen.

Folgender Fall:
Ein Soldat ist mit 18 als UA zur Bundeswehr, hat alle Lehrgänge erfolgreich absolviert inklusive der 21 monatigen ZAW, hat allerdings seinen abschließenden Lehrgang
die ATN zweimalig nicht erfolgreich beendet. Die bisherige Dienstzeit beträgt allerdings schon über 4 Jahre sodass er noch knappe 4,5 Jahre Restdienstzeit hätte.
Was genau würde in diesem Fall passieren.

Danke vorab schon einmal für zahlreiche Antworten. ;)