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Zusammenfassung

Autor Pericranium
 - 15. November 2019, 15:38:01
Zitat von: Apfel233 am 15. November 2019, 15:32:18
Da bei mir bald der wechsel StUffz zu Fw ansteht, wollte ich fragen, ob einen Unterschied zwischen den Schirmmützen gibt. Ich weiß dass Offz undStOffz sowie Gen jeweils andere Mützen haben, aber bei Fw... Ich habe bereits eine Schirmmütze. Muss ich diese ersetzen, ändern oder einfach so weitertragen?

Nr. 401 in der Anzugsordnung hilft weiter.
Autor Apfel233
 - 15. November 2019, 15:32:18
Da bei mir bald der wechsel StUffz zu Fw ansteht, wollte ich fragen, ob einen Unterschied zwischen den Schirmmützen gibt. Ich weiß dass Offz undStOffz sowie Gen jeweils andere Mützen haben, aber bei Fw... Ich habe bereits eine Schirmmütze. Muss ich diese ersetzen, ändern oder einfach so weitertragen?
Autor Allgäuer
 - 03. November 2016, 19:45:19
ZitatBrig23 statt mit Graumütze mit dem Hubschrauberlandeplatz aufm Kopf aufschlagen

War schön dich gekannt zu haben  ;D
Autor bayern bazi
 - 03. November 2016, 19:14:52
Zitat von: Gast3710 am 03. November 2016, 13:20:00
Hui, in A2-2630/0-0-5 Nr. 232 ist ja der "Selbsteinkleiderzusatz" für Heeressoldaten weggefallen!

Demnach dürfen nun auch alle Soldaten des Heeres Schirmmütze zum Dienstanzug tragen, sofern nicht anders befohlen :o

Das dürfte der Schlusspunkt einiger leidiger Diskussionen sein ;)

dann könnt man sich ja mal den gag erlauben bei der nächsten RDL bei der Brig23 statt mit Graumütze mit dem Hubschrauberlandeplatz aufm Kopf aufschlagen :D (hätt sogar noch ne fw mütze mit grüner paspalierung)  :D

Autor F_K
 - 03. November 2016, 13:34:27
Offensichtlich sind die Regelungen zur Schirmmütze so modifiziert worden, dass diese nun TSK übergreifend einheitlich sind.

Unabhängig davon gab es bis zu dieser Änderung im Heer eine andere Weisungslage.
Autor Gast3710
 - 03. November 2016, 13:20:00
Hui, in A2-2630/0-0-5 Nr. 232 ist ja der "Selbsteinkleiderzusatz" für Heeressoldaten weggefallen!

Demnach dürfen nun auch alle Soldaten des Heeres Schirmmütze zum Dienstanzug tragen, sofern nicht anders befohlen :o

Das dürfte der Schlusspunkt einiger leidiger Diskussionen sein ;)
Autor LwPersFw
 - 31. Oktober 2016, 09:29:27
Gemäß der Regelung A2-2630/0-0-5

Nr 237 a) Dienstanzug, blau

gilt für die Luftwaffe:

"Zur Grundform und den Varianten darf als Kopfbedeckung auch die Schirmmütze, blau, getragen werden."

Dies gilt aber nicht für die "Variante" Dienstanzug - Pullover, blau

Der DV kann natürlich befehlen, dass zu bestimmten Anlässen, z.B. ein Antreten, alle Schiffchen tragen.

Und ... sie darf von den Unteroffizieren und Mannschaften getragen werden ( Muster siehe Nr 401 b) Abb 81 o.g. Regelung )
Autor BobLuft
 - 30. Oktober 2016, 20:21:13
Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage bzgl. Schirmmützen.
Wenn man Feldwebel bei der Luftwaffe ist, darf ich dann entscheiden ob ich die Schirmmütze oder daß Schiffchen tragen möchte?

Und darf die Schirmmütze nur zum großen Diener getragen werden oder auch zum kleinen?