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Autor KerstinHoffmann92
 - 20. November 2019, 14:19:03
Klingt logisch.

Danke.

:)
Autor wolverine
 - 20. November 2019, 14:18:07
Zitat von: LwPersFw am 17. November 2017, 17:19:06
"Was ändert sich am Familienzuschlag, wenn beide Ehegatten/Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind?

Ehebezogener Teil:

Steht Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner als Beamter, Richter oder Soldat im öffentlichen Dienst, erhalten Sie den ehebezogenen Teil des Familienzuschlags zur Hälfte. Die Zahlung des ehebezogenen Teils erfolgt jeweils hälftig an beide Ehegatten/eingetragene Lebenspartner...

Kinderbezogener Teil:

Die Zahlung des kinderbezogenen Teils erfolgt an den Elternteil im öffentlichen Dienst, der Kindergeld erhält..."

Autor F_K
 - 20. November 2019, 14:16:15
Nur einer - auch wenn beide Ehepartner im "öffentlichen Dienst / Beamte / Soldaten" sind.

Es ist ja auch nur EINE Familie, nicht zwei.
Autor KerstinHoffmann92
 - 20. November 2019, 14:05:40
Hallo,

eine Frage, zu der ich bisher nichts gefunden habe:

Wenn beide Eheleute Soldaten bei der Bundeswehr sind, bekommen dann BEIDE den Familienzuschlag oder nur einer?
Bitte nur antworten, wenn man die genaue Antwort weiß.

Vielen Dank.