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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 17. November 2017, 17:19:06
"Was ändert sich am Familienzuschlag, wenn beide Ehegatten/Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind?
Ehebezogener Teil:
Steht Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner als Beamter, Richter oder Soldat im öffentlichen Dienst, erhalten Sie den ehebezogenen Teil des Familienzuschlags zur Hälfte. Die Zahlung des ehebezogenen Teils erfolgt jeweils hälftig an beide Ehegatten/eingetragene Lebenspartner...
Kinderbezogener Teil:
Die Zahlung des kinderbezogenen Teils erfolgt an den Elternteil im öffentlichen Dienst, der Kindergeld erhält..."