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Zitat von: tank1911 am 20. November 2019, 14:21:53
Habe das mal ausgerechnet gem. der aktuelle Stundensätze nach §3 SMVergV
"Die Vergütung beträgt je Stunde für Vollzeitbeschäftigte
1. in den Besoldungsgruppen A 3 und A 4 13,31 Euro,
2. in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 15,72 Euro,
3. in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 21,60 Euro,
4. in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 29,73 Euro"
ergibt das jährlich jeweils ca. 300h die maximal vergütet werden können.
Zitat von: LwPersFw am 20. November 2019, 11:54:03
Die Ansprechstelle SAZV des BMVg hatte auch mal eine Übersicht veröffentlicht, welche Höchstbeträge zulässig sind ... wenn man sich an alle Vorgaben hält...
Stand: 06/2016
Höchstmögliche absolute Vergütung demnach pro Jahr im Grundbetrieb:
A3 und A4 ► 4028,64 € (335,72 € / max. Monat x 12)
A5 bis A8 ► 4757,76 € (396,48 € / max. Monat x 12)
A9 bis A12 ► 6531,84 € (544,32 € / max. Monat x 12)
A 13 bis A16 ► 8994,72 € (749,56 € / max. Monat x 12)