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Zitat von: Deepflight am 27. November 2019, 10:08:08
Seit der Veröffentlichung der o.g. Version der Vorschrift hält sich hartnäckig das Gerücht, dass neuerdings das Tragen des Baretts
der alten Truppengattung erlaubt sei, um damit die Verbundenheit mit der alten Truppengattung zum Ausdruck zu bringen.
So scharren z.B. viele Kameraden, die irgendwann in ihrer Dienstzeit mal das Barett gem. Abb. 365 i.V.m Abb. 366 tragen durften,
mit den Hufen und wollen ihre alte Barette wieder rauskramen.
Zitat von: schlammtreiber am 27. November 2019, 12:52:16
Freie Barettwahl gilt nur, wenn gleichzeitig die V-Fall-Magazine aus Pappe verwendet werden. Beide haben die gleiche Vorschriftenquelle, nämlich ZDV 8711 "Der Flurfunk in der Bundeswehr"
ZitatSeit der Veröffentlichung der o.g. Version der Vorschrift hält sich hartnäckig das Gerücht, dass neuerdings das Tragen des Baretts
der alten Truppengattung erlaubt sei, um damit die Verbundenheit mit der alten Truppengattung zum Ausdruck zu bringen.
So scharren z.B. viele Kameraden, die irgendwann in ihrer Dienstzeit mal das Barett gem. Abb. 365 i.V.m Abb. 366 tragen durften,
mit den Hufen und wollen ihre alte Barette wieder rauskramen.
Zitat von: LwPersFw am 29. Juli 2019, 08:58:50
Wen es interessiert ... es gibt eine neue Regelung zum Thema... aber VS-NfD
Bereichsvorschrift C1-2630/0-2002 "Ergänzung zum Tragen des ,,Barett, marineblau mit Abzeichen Objektschutzkräfte der Luftwaffe""