Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Andi8111
 - 01. Dezember 2019, 15:53:37
Zitat von: WirdMaHellImHals am 01. Dezember 2019, 15:12:47
Dennoch erfolgt bei Einstellung eine erneute ärztliche Untersuchung, wo erfragt wird, ob sich bei der Musterung gesundheitliche Änderungen bei ihnen ergeben haben. Geben sie ihre anscheinend längerfristige Krankschreibung dort nicht an, machen sie sich strafbar.

Es erfolgt lediglich eine dokumentierte Befragung durch den DV. Nur, wenn dort Angaben gemacht werden, ist eine Einstellungsuntersuchung zulässig.
Ist die neueste und, meine Erachtens, sinnloseste Änderung der militärärztlichen Begutachtung...
Autor WirdMaHellImHals
 - 01. Dezember 2019, 15:12:47
Zitat von: Gast222 am 28. November 2019, 09:41:33
Ein normaler, junger, gesunder Mensch kann sich auch was einfangen.

Bei einem normalen jungen Menschen sollten gerade derartig starke Kopfschmerzen über einen längeren Zeitraum den Hausarzt hellhörig werden lassen und eine Abklärung erfolgen. Das ist nichts, was unter die Kategorie "sich was eingefangen" fällt.
Da der gute Hausarzt aber unter der Premisse "Wenn es geholfen hat, war es gute Medizin" arbeitet, ist ihre Episoda aus seiner Sicht ja als Erfolg zu werten.
Dennoch erfolgt bei Einstellung eine erneute ärztliche Untersuchung, wo erfragt wird, ob sich bei der Musterung gesundheitliche Änderungen bei ihnen ergeben haben.
Geben sie ihre anscheinend längerfristige Krankschreibung dort nicht an, machen sie sich strafbar.
Autor Gast222
 - 28. November 2019, 09:41:33
Ein normaler, junger, gesunder Mensch kann sich auch was einfangen. Nur weil man jung ist heißt das ja nicht das man von allem geschützt ist. Mittlerweile geht es ja wieder. Trotzdem danke
Autor ulli76
 - 27. November 2019, 21:15:59
Äh-ein normaler, junger, gesunder Mensch hat solche Beschwerden nicht einfach so.
Autor Gast222
 - 27. November 2019, 19:37:51
Der Arzt hat mir ein Schmerzmittel verschrieben und mittlerweile ist es viel besser geworden, war wohl viel Wirbel um nichts. Sorry dafür und trotzdem danke
Autor ulli76
 - 27. November 2019, 17:55:32
Wenn du solche Kopfschmerzen hast, dass du nicht mehr schlafen kannst, dann gehört das 1. abgeklärt und 2. musst du das natürlich melden.
Autor Gast222
 - 27. November 2019, 11:12:26
Habe alle Erkrankungen angegeben, ich hab die Schlafstörungen nur weil ich Kopfschmerzen habe, das vergeht ja. Bin also ganz normal erkrankt, das muss ich ja nicht melden oder? Bin noch nicht bei der Bundeswehr hatte allerdings schon die Musterung
Autor KlausP
 - 27. November 2019, 10:55:20
Zitat von: LwPersFw am 27. November 2019, 10:53:03
Zitat von: Tommie am 27. November 2019, 10:43:31
Ach ja, Klausemann, das "BA 90/5" heißt jetzt anders, ich kann mir nur nicht merken wie ;D !

Ist doch nicht so schwer...   ;D    "Ärztliche Mitteilung für die Personalakte" (gleichzeitig Datenerfassung)

Ist ja nur "BA 90/5" weggefallen.  ;)
Autor LwPersFw
 - 27. November 2019, 10:53:03
Zitat von: Tommie am 27. November 2019, 10:43:31
Ach ja, Klausemann, das "BA 90/5" heißt jetzt anders, ich kann mir nur nicht merken wie ;D !

Ist doch nicht so schwer...   ;D    "Ärztliche Mitteilung für die Personalakte" (gleichzeitig Datenerfassung)

Autor Tommie
 - 27. November 2019, 10:43:31
Sind sie schon Soldat? Wenn ja, ist alles in Ihrer Gesundheitsakte vermerkt und der Truppenarzt hat darauf Zugriff!

Sollten Sie noch kein Soldat sein, gehen Ihre Kopfschmerzen der Bundeswehr knapp am ... vorbei, denn die Bundeswehr hat keinen Zugriff auf Ihre zivile Krankenakte!

Ach ja, Klausemann, das "BA 90/5" heißt jetzt anders, ich kann mir nur nicht merken wie ;D !
Autor KlausP
 - 27. November 2019, 10:39:20
Auf welche "Krankenakte" sollte die Bundeswehr denn Zugriff haben? Im Übrigen gibt es in dem Vordruck zur Einstellungsuntersuchung (BA 90/5) eine Frage danach, ob sich seit der Annahmeuntersuchung der Gesundheitszustand geändert hat. Das ist wahrheitsgemäß zu beantworten und zu unterschreiben, wenn man sich nicht sicher ist, kann man ja nachfragen. Dann entscheidet der Truppenarzt nach pflichtgemäßem Ermessen (also gemäß der Vorschrift), ob der Soldat eingestellt wird oder nicht.
Autor Ralf
 - 27. November 2019, 10:25:19
Nein, braucht sie auch nicht, weil du alle relevanten und anzeigungspflichtigen Krankheiten ja bereits bei der Musterung angegeben hast. Hast du ja, oder?
Autor Gast222
 - 27. November 2019, 10:13:31
Hallo,

kurze Frage. Ich habe mich beim Arzt krankschreiben lassen aufgrund von Kopfschmerzen und den resultierenden Schlafstörungen, meine Frage ist, ob die Bundeswehr beim AGA Antritt in die Krankenakte schaut und aufgrund dessen die AGA gefährdet ist