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Zitat von: Captain Kugelfang am 04. Dezember 2019, 08:19:32Das ist grundsätzlich keiner. Jeder glaubt "individuell" und man kann die gewährten Glaubensfreiheiten nicht auf den Koran oder andere Schriften reduzieren. Viele heutige Christen haben ihren christlichen Glauben für sich modifiziert (Freitagsfasten/ Fastenzeit/ Kirchgang/ Ehescheidung). Warum soll das bei Muslimen anders sein? Oder wenn einer einer Druidenreligion anhängt?
Als Gutachter bin ich nicht qualifiziert.
Zitat von: wolverine am 04. Dezember 2019, 07:45:18
Sie bestimmen, was die religiöse Überzeugung eines anderen ist? Gut; merke ich mir. Vielleicht meldet sich auch das BVerfG wenn es einen Gutachter dazu braucht.
Zitat von: wolverine am 03. Dezember 2019, 14:56:59Zitat von: Captain Kugelfang am 03. Dezember 2019, 14:21:15Ist doch klar: Freiheit der Religionsausübung. Hier wurde einer entlassen weil seine Vorstellung von Religiösität mit den Dienstpflichten der Bundeswehr unvereinbar erachtet wurde. Und das ist genau eine der Fragen, die das BVerfG zu klären hat.
Was ich nicht verstehe ist, dass er bis zum Verfassungsgericht will.
Zitat von: Captain Kugelfang am 03. Dezember 2019, 14:21:15Ist doch klar: Freiheit der Religionsausübung. Hier wurde einer entlassen weil seine Vorstellung von Religiösität mit den Dienstpflichten der Bundeswehr unvereinbar erachtet wurde. Und das ist genau eine der Fragen, die das BVerfG zu klären hat.
Was ich nicht verstehe ist, dass er bis zum Verfassungsgericht will.
Zitat
Der Typ hatte entweder keine Geldsorgen oder eine extrem geduldige Rechtsschutzversicherung...
ZitatManchmal denke ich mir, als Jurist muss man schon eine Engelsgeduld und einen beachtlichen Fatalismus vorweisen können... wenn man sich ansieht, was für hanebücherne Fälle teils durch etliche Instanzen getrieben werden...
Zitat von: F_K am 02. Dezember 2019, 09:16:39
Es soll Juristen geben, die nehmen dafür Geld ...