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Zitat... Oder müsste die Bundeswehr sich hier um die Vertragsauflösung kümmern? ...
Zitat... (4) Wird die Dienstzeit auf insgesamt mehr als zwei Jahre festgesetzt, so ist der Arbeitgeber durch die zuständigeDienststelle der Streitkräfte unverzüglich zu benachrichtigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Wehrpflichtiger währenddes Grundwehrdienstes zum Soldaten auf Zeit ernannt wird. ...
Zitat von: R.M. am 10. Dezember 2019, 19:00:58Prima. Gut gemacht, freut mich wirklich, dass du selbst nachgelesen hast.Zitat von: Ralf am 10. Dezember 2019, 18:44:20
Warum liest den niemand die Unterlagen, die ausgehändigt werden? Da gibt es extra Belehrungen, wie man mit dem Arbeitgeber umgehen soll.
Danke für die Unterstützung - das Merkblatt habe ich soeben gelesen. Also brauche ich weder zu kündigen noch um einen Aufhebungsvetrag bitten, sondern meine "Einberufung" vorlegen. Kann sich mein Arbeitgeber denn sonst gegen meine Verwendung sperren?
Zitat von: KlausP am 10. Dezember 2019, 19:07:59
Nein, kann er nicht.
Zitat von: Ralf am 10. Dezember 2019, 18:44:20
Warum liest den niemand die Unterlagen, die ausgehändigt werden? Da gibt es extra Belehrungen, wie man mit dem Arbeitgeber umgehen soll.
Zitat von: Ralf am 10. Dezember 2019, 18:44:20
Warum liest den niemand die Unterlagen, die ausgehändigt werden? Da gibt es extra Belehrungen, wie man mit dem Arbeitgeber umgehen soll.