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Autor Ziuson
 - 13. Mai 2020, 12:32:27
Welchen Standort haben Sie gewählt?
Autor bunterbo
 - 12. Dezember 2019, 21:16:31
Zu Merzig kann ich leider nicht viel sagen.
Stand 2016: Die Infrastruktur in Zweibrücken ist ziemlich heruntergekommen, es gibt keine Sporthalle und nur einen Sportplatz und einen Kraftraum. Ein öffentliches Schwimmbad ist fußläufig erreichbar. Ich habe auch gehört dass die Truppenküche in letzter Zeit nicht so dolle sein soll, vielleicht kann da jemand aktuellere Infos geben. Die Kaserne selber ist recht klein, vielleicht 500mx500m groß und liegt an einem Hang, sodass man ständig auf und ab gehen muss, aber immerhin ist alles nah beisammen.
Die Gebäude sind sehr in die Jahre gekommen. (Hier aber Vorteil: Es interessiert keinen wenn mal was kaputtgeht weil eh schon alles kaputt ist, oder wenn man die Stube ein bisschen wohnlicher gestaltet)
Da die Ecke Deutschlands zu den Ärmsten gehört, sind die Lebensunterhaltungskosten doch recht niedrig. Genau vor der Kaserne befindet sich gleich auch ein Supermarkt.  Man ist auch einigermaßen schnell auf die Autobahn.
Der Ort ist zwar ganz nett, für junge Personen bietet die Region aber doch nicht so viel, dementsprechend selten sieht man jemanden im Alter von 20-30 Jahren, der nicht beim Bund ist. Übern Berg ist Homburg, die haben noch eine kleine Mediziner-Uni.
Die Umgebung ist sehr hügelig und lädt sehr zum Wandern, Laufen, Motorrad- oder Mountainbikefahren ein. Zudem ist man relativ schnell in Frankreich, wenn man da mal ein Wochenende hin will.

Seedorf, Stand Anfang diesen Jahres:
Norddeutsche Tiefebene, du siehst am Mittwoch, wer am Freitag zu Besuch kommt. Die Kaserne ist wesentlich größer als Seedorf und dazu noch im Stile der Niederländer. In Zweibrücken ist die Kompanie in einem Gebäude untergebracht. In Seedorf sitzen die Chefs und Zugführer auf einem Flur in einem Gebäude, die Mannschaften haben ihre Unterkunftsgebäude irgendwo weit weg und die Dienstgrade leben nochmal ganz woanders. Ferner sind die Waffenkammern aller Kompanien nochmal woanders. Das artet in eine fürchterliche Rennerei aus.
Allerdings sind die Unterkunftsgebäude relativ modern und sehr nett, zwar kein Stube 2000, aber mir gefiel es. Zu den Lebensunterhaltungskosten kann ich leider nichts sagen, da ich nicht gesucht habe, aber ich kann mir sie auch nicht hoch vorstellen.
Die Anbindung an HH mit dem Auto ist recht gut, nach Bremen soll sie auch gut sein, kann ich aber nicht aus eigener Erfahrung beurteilen.

Zu den Leuten kann/ will ich mich auch nicht äußern, ich denke es hängt zu viel von sich selbst bzw. der Einheit ab.

Viel Erfolg weiterhin
Autor simdg94
 - 12. Dezember 2019, 17:20:40
Danke für die Rückmeldungen bzgl. der Wohnungsthematik, hätte das Thema sonst in einem anderen Thread auf den Tisch gebracht. Aber das ist dann für mich soweit geklärt.

Falls jemand anderes noch Infos über Seedorf/Zweibrücken hat, freue ich mich über eine Rückmeldung!
Autor RefüPerser d.R.
 - 12. Dezember 2019, 12:29:35
Zum Dienstantritt muss der Hausstand nur anerkannt sein. Bei ledigen mit Wohnung wird zum Dienstantritt keine Prüfung der Berückstigungsfähigkeit durchgeführt.
Autor Angemon84
 - 12. Dezember 2019, 10:38:21
Zitat von: simdg94 am 12. Dezember 2019, 10:02:42
Zitat von: Angemon84 am 12. Dezember 2019, 09:48:52
Kurz gesagt: alte Wohnung erst nach Dienstantritt kündigen.
Und welchen Vorteil habe ich genau wenn ich meine Wohnung erst nach Dienstantritt kündige und dann aber keine eigene neue Wohnung anmiete?

Um Trennungsgeld-Berechtigter zu sein, musst du einen anerkannten und berücksichtigungsfähigen Hausstand vorweisen können. Möglichst zum Dienstantritt vorweisen um vom beginn TG erhalten zu können.
Oder wie du es vermutlich planst: wohnen bei Eltern im Sauerland=> Dienstantritt ohne eigenen Hausstand und somit kein TG. Jedoch kannst du im Laufe der Dienstzeit eine Wohnung am Dienstort anmieten und bist bei den nachfolgenden Kommandierungen /Versetzungen trennungsgeldberechtigt.


Autor F_K
 - 12. Dezember 2019, 10:28:09
@ Simdg94:

Es ist ein MINUS Geschäft, eine Wohnung zu "unterhalten", nur um Trennungsgeld zu erhalten - da die Miete immer höher ist als das Trennungsgeld.

Ich halte es daher durchaus für sinnvoll, die Wohnung mit Ende Studium zu kündigen.

Vermutlich wirst Du öfter ins Sauerland fahren - Kasernen sind am WE "tot" - und die Entfernung ist ja überschaubar. Viel Erfolg.
Autor simdg94
 - 12. Dezember 2019, 10:11:47
Zitat von: simdg94 am 12. Dezember 2019, 10:02:42
Die räumliche Nähe von Zweibrücken zu M und DD ist für mich auch nicht wirklich entscheidend, da es sich ja dabei in der Regel um einzelne Fahrten und keine regelmäßige Strecken handelt.
Autor simdg94
 - 12. Dezember 2019, 10:02:42
Zitat von: Angemon84 am 12. Dezember 2019, 09:48:52
Kurz gesagt: alte Wohnung erst nach Dienstantritt kündigen.
Und welchen Vorteil habe ich genau wenn ich meine Wohnung erst nach Dienstantritt kündige und dann aber keine eigene neue Wohnung anmiete?

Eine neue eigene Wohnung würde ich ja frühestens nach der Offizierausbildung nehmen wenn ich währenddessen in der Gemeinschaftsunterkunft leben kann.

Münster soll ja nicht mein Wohnsitz/Lebensmittelpunkt bleiben wenn ich meinen Dienst antrete. Wenn ich im Februar fertig bin mit dem Bachelor wollte ich eigentlich meine Wohnung kündigen und die Zeit bis Juli in meinem Heimatort (Sauerland) verbringen und dort arbeiten.

Die Wohnung in Münster zu behalten wegen des Trennungsgeldes/Umzugskostenvergütung kann sich ja eigentlich nicht rechnen. Wenn ich während GA/SGA/OAL am Wochenende nach Hause fahre dann zum Heimatort (Sauerland). Und von da aus ist es bzgl der Kilometeranzahl egal ob ich dann nach Seedorf oder Zweibrücken fahre. Würde eh nur 1x im Monat nach Hause wollen - Auto ist vorhanden.

Die räumliche Nähe von Zweibrücken zu M und DD ist für mich auch nicht wirklich entscheidend, da es sich ja dabei in der Regel um einzelne Fahrten und regelmäßige Strecken handelt.

Mittel- bis langfristig (nach der kompletten Offizierausbildung) will ich natürlich meinen Lebensmittelpunkt in die Nähe der zukünftigen Stammeinheit verlagern.

Oder haben ich in meinen Überlegungen einen Denkfehler?

Autor Angemon84
 - 12. Dezember 2019, 09:48:52
Zum Thema Trennungsgeld mit bereits vorhandener Wohnung:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,65039.msg667292.html#msg667292
Kurz gesagt: alte Wohnung erst nach Dienstantritt kündigen.
Und ja, meine Empfehlung für Zweibrücken bezog sich auf die räumliche Nähe zu M und DD, sowie der schöneren Landschaft im Gegensatz zum platten norddeutschen Ackerland. ;D
Autor wolverine
 - 11. Dezember 2019, 22:53:12
Unter den Voraussetzungen Seedorf. Wohnung haben Sie, d. h. Sie werden wohl trennungsgeldberechtigt. Von Münster ist Seedorf nicht so weit und die Nähe zu Hamburg ist schon attraktiv. Nach Dresden kann man von DUS ganz gut fliegen und Dresden ist an sich auch attraktiv wenn man mal dort bleibt.
Letztlich ist ein FschJg überall zu Hause, daheim immer in seiner Kompanie.
Autor simdg94
 - 11. Dezember 2019, 22:40:51
Zitat von: Angemon84 am 11. Dezember 2019, 21:24:38
Da du also nach DD und M musst, tue dir selbst ein Gefallen und wähle Zweibrücken. Je zeitiger du dir dort noch eine Wohnung anmietest (und diese als Hausstand anerkannt und berücksichtigt wird), wirst du auch Trennungsgeldempfänger mit ca. 200€ mehr pro Monat.

Zweibrücken empfiehlst du mir weil es deutlich näher an DD und M liegt, verstehe ich das richtig?

In die Geschichte mit dem Trennungsgeld und eigener Wohnung muss ich mich nochmal einlesen - da bin ich noch nicht wirklich im Bilde.

Zum jetztigen Zeitpunkt habe ich eine eigene Wohnung in Münster (bin dort gerade in den letzten Zügen meines Bachelors).
In anderen Beiträgen habe ich "aufgeschnappt" das man vor Eintritt in die Bundeswehr zusehen sollte eine eigene Wohnung zu haben, da man sonst langfristig "finanzielle Nachteile hätte". Was ist da dran?

Ab Mitte Februar bin ich fertig in Münster und wollte dann eigentlich die Wohnung dort kündigen - könnte das ein Fehler sein?
Autor Angemon84
 - 11. Dezember 2019, 21:24:38
Auf den Lehrgängen (also auch der Grundausbildung) kriegst du eine Unterkunft in der entsprechenden Kaserne. Auch wenn du Ü25 bist.
Jedoch zeigt die Erfahrung, dass viele aus der näheren Umgebung, nach Dienstschluss nach Hause fahren (z.B. an der OSH in Dresden).
An der UniBw bist du diziplinar auch aufgehangen, daher wirst du dort deinen Urlaub abbauen und nicht in die Stammeinheit verlegen.
Da du also nach DD und M musst, tue dir selbst ein Gefallen und wähle Zweibrücken. Je zeitiger du dir dort noch eine Wohnung anmietest (und diese als Hausstand anerkannt und berücksichtigt wird), wirst du auch Trennungsgeldempfänger mit ca. 200€ mehr pro Monat.
Autor simdg94
 - 11. Dezember 2019, 19:45:00
Danke für die bisherigen Rückmeldungen.

Zitat von: Angemon84 am 11. Dezember 2019, 16:04:24
Falls du mit dem Gedanken spielst, dir eine Wohnung am Dienstort zu nehmen, hast du mit nähe Zweibrücken den attraktiveren StO. Bedenke hierbei auch die Anfahrt zur UniBw....
Während der GA und den anderen Lehrgängen währed der Offizierausbildung benötige ich doch erstmal keine eigene Wohnung oder? Bin zwar schon 25 Jahre, aber ist es nicht so, dass man während Lehrgängen auf jeden Fall in der Gemeinschaftsunterkunft leben kann? Oder ist es ein Problem, dass ich schon 25 bin?

Bezüglich Ihres Einwandes Anfahrt zur UniBw: Ist es während der Studienzeit vorgesehen, dass man zwischendurch auch zu seiner Stammeinheit muss? Werde in München meinen Master machen.
Autor F_K
 - 11. Dezember 2019, 19:34:03
Die Fischbrötchen sind da gut...
Autor Tommie
 - 11. Dezember 2019, 19:31:38
Zitat von: ulli76 am 11. Dezember 2019, 18:36:24... und man kommt gut nach Hamburg oder Bremen.

Was sollte man  denn dort wollen ;) ? Da riecht es doch nach Fisch ;D !