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Zitat von: simdg94 am 12. Dezember 2019, 10:02:42Zitat von: Angemon84 am 12. Dezember 2019, 09:48:52Und welchen Vorteil habe ich genau wenn ich meine Wohnung erst nach Dienstantritt kündige und dann aber keine eigene neue Wohnung anmiete?
Kurz gesagt: alte Wohnung erst nach Dienstantritt kündigen.
Zitat von: simdg94 am 12. Dezember 2019, 10:02:42
Die räumliche Nähe von Zweibrücken zu M und DD ist für mich auch nicht wirklich entscheidend, da es sich ja dabei in der Regel um einzelne Fahrten und keine regelmäßige Strecken handelt.
Zitat von: Angemon84 am 12. Dezember 2019, 09:48:52Und welchen Vorteil habe ich genau wenn ich meine Wohnung erst nach Dienstantritt kündige und dann aber keine eigene neue Wohnung anmiete?
Kurz gesagt: alte Wohnung erst nach Dienstantritt kündigen.
Zitat von: Angemon84 am 11. Dezember 2019, 21:24:38
Da du also nach DD und M musst, tue dir selbst ein Gefallen und wähle Zweibrücken. Je zeitiger du dir dort noch eine Wohnung anmietest (und diese als Hausstand anerkannt und berücksichtigt wird), wirst du auch Trennungsgeldempfänger mit ca. 200€ mehr pro Monat.
Zitat von: Angemon84 am 11. Dezember 2019, 16:04:24Während der GA und den anderen Lehrgängen währed der Offizierausbildung benötige ich doch erstmal keine eigene Wohnung oder? Bin zwar schon 25 Jahre, aber ist es nicht so, dass man während Lehrgängen auf jeden Fall in der Gemeinschaftsunterkunft leben kann? Oder ist es ein Problem, dass ich schon 25 bin?
Falls du mit dem Gedanken spielst, dir eine Wohnung am Dienstort zu nehmen, hast du mit nähe Zweibrücken den attraktiveren StO. Bedenke hierbei auch die Anfahrt zur UniBw....
Zitat von: ulli76 am 11. Dezember 2019, 18:36:24... und man kommt gut nach Hamburg oder Bremen.