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Autor bikeforlife
 - 16. Dezember 2019, 12:20:00
Ja alles gut  :D
Autor bikeforlife
 - 16. Dezember 2019, 12:18:56
Ich werde mich darum kümmern,
Danke
Autor F_K
 - 16. Dezember 2019, 12:17:04
@ bikeforlife:

Also alles "gut", kein Unfall / WDB - nur ein "Erlebnis".
Autor bikeforlife
 - 16. Dezember 2019, 12:15:34
Danke dass ihr so diskutiert, ich wurde ein paar Tage später wegen Erkältung abgehört, soweit ist auch alles in Ordnung, wollte mit meiner Frage auch keine Diskussion über Anwalt o.ä. auslösen sondern nur fragen wie da die Erfahrungen sind

Danke
Autor F_K
 - 16. Dezember 2019, 09:07:51
Ruhe bewahren, Hilfe ist unterwegs ...

Es besteht kein Verdacht auf eine Vergiftung, noch wurde erste Hilfe geleistet - auch nach zwei Wochen sind keine Auswirkungen aufgetreten.

Da kann man ggf. im SanBereich eine Klärung herbeiführen - ob überhaupt ein Unfall vorgefallen ist, ist bei der Schilderung ja auch zweifelhaft.
Autor LwPersFw
 - 16. Dezember 2019, 07:52:54
Zitat von: bunterbo am 16. Dezember 2019, 00:50:42

Die ZDv 3/21


Diese Vorschrift ist seit Jahren außer Kraft und die Inhalte haben sich geändert !

Wer genaue Informationen braucht ... siehe die von mir genannten Vorschriften.
Zu finden im IntranetBw unter Bundeswehr.org > dort linke Seite > "Regelungsportal".
Autor gast999
 - 16. Dezember 2019, 07:37:35
Zitat von: bunterbo am 16. Dezember 2019, 00:50:42


- Wenn doch, haben Soldaten im Gefahrenbereich (5m)  die ABC-Maske bzw. eine Atemschuzmaske zu tragen (habt ihr offensichtlich nicht)
- In engen Räumlichkeiten müss gelüftet werden, weil das Ding gut Sauerstoff verbrennt und man sich selbst ersticken könnte

Sind die ABC Masken heutzutage denn überhaupt mit "scharfen" Filtern ausgerüstet?
Autor LwPersFw
 - 16. Dezember 2019, 06:49:08
Die relevanten Vorschriften sind
A2-222/0-0-4744 Nebelmittel
ARD-2010/1b Erste Hilfe/Ärztliche Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Nebelmitteln


Wenn Sie sich unschlüssig sind, gilt im Zweifel zunächst:

"Besteht der Verdacht auf Nebelvergiftung oder wurde Erste Hilfe geleistet, ist unverzüglich ein Arzt bzw. eine Ärztin hinzuzuziehen.
Dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin ist das verwendete Nebelmittel und dessen technische Angaben zu nennen."


Sollte sich dort ein Behandlungsbedarf ergeben...

+ Unfallvermerk erstellen
+ ggf. WDB-Blatt anlegen

Sprechen Sie dann auch mit der FAS (Fachkraft für Arbeitssicherheit) Ihres Verbandes.
Autor MMG-2.0
 - 16. Dezember 2019, 03:37:12
Zitat von: bikeforlife am 15. Dezember 2019, 21:35:30
Ist jetzt ca. 2 wochen her, konnte danach auch keine direkten Beschwerden feststellen, bis auf eine bindehautentzündung auf beiden augen die paar Tage später aufgetreten ist.

Danke für die Antwort

Ist eine Unfallmeldung erstellt worden?
Autor bunterbo
 - 16. Dezember 2019, 00:50:42
Also da würden bei mir die Alarmglocken schrill läuten. Wo fang ich da an?
Die ZDv 3/21 http://pingwins.ucoz.de/_ld/0/15_ZDv3_021.pdf bzw. wie auch immer das jetzt heißt sagt:
- Nebelmittel sind grundsätzlich außerhalb geschlossener Räumlichkeiten einzusetzen (bei euch nicht der Fall)
- Wenn doch, haben Soldaten im Gefahrenbereich (5m)  die ABC-Maske bzw. eine Atemschuzmaske zu tragen (habt ihr offensichtlich nicht)
- In engen Räumlichkeiten müss gelüftet werden, weil das Ding gut Sauerstoff verbrennt und man sich selbst ersticken könnte
- Bei Einatmung hochkonzentrierten Nebels oder Einatmung des Nebels über einen längeren Zeitraum besteht Vergiftungsgefahr (dein Sachverhalt lässt darauf vermuten, auch wenn du keine akuten Symptome gezeigt hast)

Ich würde an deiner Stelle nicht ausschließen, dass die Funktion deiner Atmungsorgane in irgendeiner Art und Weise auf langer Sicht einen Schaden erlitten haben. Die Frage ist, ob du das nachweisen kannst, um eine WDB zu beantragen. Hierfür ist die Rechtsberatung des DBwV eine gute Anlaufstelle. Die können dir bestimmt einen passenden Anwalt empfehlen, der Kenntnisse in diesem Gebiet hat.

Zitat von: ulli76 am 15. Dezember 2019, 21:30:53

Wäre der Gang zum Truppenarzt zuviel? Immerhin geht es um die Atmungsorgane, ich würde da nicht rumspaßen. Lieber einmal mehr besucht als zu wenig.
Wie lange ist das her? Zur Zeit irgendwelche Beschwerden?
Wenn du nach 24h noch keine Beschwerden hattest, kommt da auch nichts mehr.
Autor bikeforlife
 - 15. Dezember 2019, 21:35:30
Ist jetzt ca. 2 wochen her, konnte danach auch keine direkten Beschwerden feststellen, bis auf eine bindehautentzündung auf beiden augen die paar Tage später aufgetreten ist.

Danke für die Antwort
Autor ulli76
 - 15. Dezember 2019, 21:30:53
Wie lange ist das her? Zur Zeit irgendwelche Beschwerden?
Wenn du nach 24h noch keine Beschwerden hattest, kommt da auch nichts mehr.
Autor bikeforlife
 - 15. Dezember 2019, 21:08:13
Hallo, vor kurzem wurde auf engem Raum ein Nebeltopf Dm25 gezündet, wodurch ich jede Menge Rauch eingeatmet habe. In wie weit ist dieser Rauch gefährlich habe jetzt keine direkte Hust Attacke o.ä. bekommen aber wie sieht es auf lange Sicht aus ?