Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 16. Dezember 2019, 21:19:34
Doch, zumindest inzwischen- ansonsten in unserem Auslandsforenteil unter Allgemeines schauen.
Autor lifehappens
 - 16. Dezember 2019, 20:55:30
Zitat von: LwPersFw am 16. Dezember 2019, 18:57:05
lesen Sie bzgl. Arbeitslosigkeit auch hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62997.0.html

« Antwort #2 am: 13. November 2018, 19:42:44 »

Im Anhang wichtige Hinweise der Bundesagentur für Arbeit  für die/den begleitende/n Ehepartner/in.

funktioniert der Link nicht ?
Autor lifehappens
 - 16. Dezember 2019, 20:52:53
Dem ist nichts hinzuzufügen. So hab ich das mittlerweile auch akzeptiert.
Autor LwPersFw
 - 16. Dezember 2019, 19:05:09
bzgl. der Anwartschaft in der GKV...

Was die KV da macht ... ist m.E. korrekt.

Solange Sie nicht DE verlassen haben ... unterliegen Sie nun einmal der Versicherungspflicht in DE...

Es könnte ja sein ... Sie haben vor Abflug einen schweren Unfall... dann würde nur eine Anwartschaft nichts nützen...

Deshalb gibt es m.E. bis zum Abflug 3 Möglichkeiten...

+ Pflichtmitglied in der GKV
+ Freiwilliges Mitglied in der GKV
+ Beihilfe + private KV

Ab Versetzung

+ Beihilfe + private KV
+ Anwartschaft GKV
Autor LwPersFw
 - 16. Dezember 2019, 18:57:05
lesen Sie bzgl. Arbeitslosigkeit auch hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62997.0.html

« Antwort #2 am: 13. November 2018, 19:42:44 »

Im Anhang wichtige Hinweise der Bundesagentur für Arbeit  für die/den begleitende/n Ehepartner/in.

Autor lifehappens
 - 16. Dezember 2019, 17:56:43
Ja, das ist mir bekannt gewesen.
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2019, 15:57:22
Danke.
Autor 2Cent
 - 16. Dezember 2019, 15:54:19
Ehepartner 70/30
Kinder 80/20
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2019, 15:30:18
Zitat von: lifehappens am 16. Dezember 2019, 14:38:57
Zitat von: KlausP am 16. Dezember 2019, 14:29:42
Zitat... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
...

Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.

ja, ich denke auch. vermutlich liegt der Unterschied in der Art der Krankenversicherung .. Heilfürsorge ist eben was anderes als beihilfeberechtigt. Hatte nur keine Quelle im Internet dazu gefunden.

Sie haben aber auch bedacht, dass die Beihilfe nicht 100% erstattet sondern bei Ehepartnern, ich glaube, nur 60 %? Sie müssen also eine Krankenversicherung abschließen, die die Restkosten von 40 % abdeckt.
Autor F_K
 - 16. Dezember 2019, 14:58:05
Auch hier: Soldaten haben UTV - unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung.

"Freie Heilfürsorge" ist ein beamtenrechtlicher Begriff - Soldaten / SaZ / BS sind keine Beamte.
Autor lifehappens
 - 16. Dezember 2019, 14:42:25
Zitat von: 2Cent am 16. Dezember 2019, 14:33:03
Wenn sie 4 Jahre bleiben besteht auch die Möglichkeit für sie 4 Jahre minus 1 Tag zu bleiben bzw das so einzurichten. Da kommt es wirklich auf den Tag an, ich würde mir das nicht entgehen lassen.
Und wenn sie sich nach 2 Jahren trennen, oder ihr Mann aus anderen Gründen wieder zurück muss, weil er FD wird oder oder.

Stellen sie ihren Anspruch sicher ob sie ihn nachher abrufen können steht auf einem anderen Blatt.
Nervt zwar, man wäre aber blöd es nicht zu tun.

Ja, da haben Sie schon recht.
Und lieben Dank für die hilfreichen Tips.
Ich werde an den Einspruch und die 4-Jahresfrist denken ;)
Autor lifehappens
 - 16. Dezember 2019, 14:38:57
Zitat von: KlausP am 16. Dezember 2019, 14:29:42
Zitat... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
...

Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.

ja, ich denke auch. vermutlich liegt der Unterschied in der Art der Krankenversicherung .. Heilfürsorge ist eben was anderes als beihilfeberechtigt. Hatte nur keine Quelle im Internet dazu gefunden.
Autor 2Cent
 - 16. Dezember 2019, 14:33:03
Wenn sie 4 Jahre bleiben besteht auch die Möglichkeit für sie 4 Jahre minus 1 Tag zu bleiben bzw das so einzurichten. Da kommt es wirklich auf den Tag an, ich würde mir das nicht entgehen lassen.
Und wenn sie sich nach 2 Jahren trennen, oder ihr Mann aus anderen Gründen wieder zurück muss, weil er FD wird oder oder.

Stellen sie ihren Anspruch sicher ob sie ihn nachher abrufen können steht auf einem anderen Blatt.
Nervt zwar, man wäre aber blöd es nicht zu tun.
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2019, 14:29:42
Zitat... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
...

Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.
Autor lifehappens
 - 16. Dezember 2019, 14:22:27
Bei der Baiudbw haben wir eine Sachbearbeiterin, die aber nur abrechnungstechnische Fragen beantwortet.
Zu allem anderen reagiert sie leider gereizt und entnervt.

Die Stelle, die genau meine Fragen beantworten sollte, wäre der Sozialdienst Ausland.
Und bei denen bekomme ich keinen Termin wegen Überlastung.

Tja, da bleibt einem nur sich zu Tode zu googeln ;) und das mach ich ausgiebig.

Zum Thema Arbeitslosengeld habe ich bereits rausgefunden, das mir nichts mehr zusteht nach 4 Jahren.. und wir bleiben 4 Jahre.

life happens