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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 16. Dezember 2019, 18:57:05
lesen Sie bzgl. Arbeitslosigkeit auch hier...
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62997.0.html
« Antwort #2 am: 13. November 2018, 19:42:44 »
Im Anhang wichtige Hinweise der Bundesagentur für Arbeit für die/den begleitende/n Ehepartner/in.
Zitat von: lifehappens am 16. Dezember 2019, 14:38:57Zitat von: KlausP am 16. Dezember 2019, 14:29:42Zitat... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
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Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.
ja, ich denke auch. vermutlich liegt der Unterschied in der Art der Krankenversicherung .. Heilfürsorge ist eben was anderes als beihilfeberechtigt. Hatte nur keine Quelle im Internet dazu gefunden.
Zitat von: 2Cent am 16. Dezember 2019, 14:33:03
Wenn sie 4 Jahre bleiben besteht auch die Möglichkeit für sie 4 Jahre minus 1 Tag zu bleiben bzw das so einzurichten. Da kommt es wirklich auf den Tag an, ich würde mir das nicht entgehen lassen.
Und wenn sie sich nach 2 Jahren trennen, oder ihr Mann aus anderen Gründen wieder zurück muss, weil er FD wird oder oder.
Stellen sie ihren Anspruch sicher ob sie ihn nachher abrufen können steht auf einem anderen Blatt.
Nervt zwar, man wäre aber blöd es nicht zu tun.
Zitat von: KlausP am 16. Dezember 2019, 14:29:42Zitat... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
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Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.
Zitat... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
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