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Autor JensMP79
 - 17. Dezember 2019, 13:12:21
Und die wurde in dem dazugehörigen Thread auch ausführlich dargestellt. Hier geht es aber um was anderes.  ::)
Autor Jan96
 - 17. Dezember 2019, 12:59:31
Die hauptsächliche Änderung war doch die:

110. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen. Bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) kann an Stelle des Dienstanzugs, Grundform der Gesellschaftsanzug (Abschnitt 2.5) getragen werden. Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug. Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat,
bei privaten Fahrten mit der Bahn im Rahmen des Projekts "Kostenfreies Bahnfahren in Uniform". Darin eingeschlossen sind die notwendigen Wege vom Abreiseort zum Ausgangsbahnhof sowie vom Zielbahnhof zum Zielort der privaten Reise. Abweichend von Ziffer 207 ist die Kopfbedeckung auch innerhalb von Bahnhöfen zu tragen
Autor LwPersFw
 - 17. Dezember 2019, 07:08:47
Einige Änderungen zu o.g. Thema ab 17.12.2019

549. Tätigkeitsabzeichen werden auf der rechten Brustseite über der Brusttasche 113

+ an der Dienstjacke, heeresgrau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben
+ an der Schibluse,
+ an der Bordjacke 114,
+ am Diensthemd,
+ an der Dienstbluse,
+ am Bordhemd 114,
+ an der Feldbluse, Tarndruck 114,
+ an der Feldjacke, Tarndruck 114,
+ am Feldanzug, Tarndruck, für Besatzungen gepanzerter Fahrzeuge 114,
+ an der Fliegerkombination 114 sowie
+ an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges

getragen werden."


"113 Bei Dienstjacken ohne aufgesetzte Taschen an gleicher Stelle.
114 An der Kampfbekleidung dürfen nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden."




"560. Trageweise der Sonderabzeichen

Sonderabzeichen dürfen

• an der Dienstjacke, heeresgrau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben,
• an der Schibluse,
• am Diensthemd,
• an der Dienstbluse,
• am Bordhemd 119,
• an der Feldbluse, Tarndruck 119,
• an der Feldjacke, Tarndruck 119,
• am Feldanzug, Tarndruck, für Besatzungen gepanzerter Fahrzeuge 119,
• an dem Fliegerkombination 119 sowie,
• an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges

getragen werden."

"119 An der Kampfbekleidung dürfen nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden."



"551.
Selbstbeschaffte hand- oder maschinengestickte Abzeichen dürfen an selbstbeschafften Bekleidungsartikeln des Dienstanzuges getragen werden, jedoch nur in der passenden Grundtuchfarbe.

Diese selbstbeschafften Abzeichen sind am Dienstanzug und Gesellschaftsanzug bei Heer und Luftwaffe silberfarben, bei der Marine goldfarben.

Am Kampfanzug dürfen darüber hinaus auch selbstbeschaffte schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden."




"561. zu Sonderabzeichen

Selbstbeschaffte hand- oder maschinengestickte Abzeichen dürfen an selbstbeschafften Bekleidungsartikeln des Dienstanzuges sowie an der dienstlich bereitgestellten Kampfbekleidung getragen werden.
Das Abzeichen darf auch als selbstbeschafftes Stoffabzeichen auf Lederlasche befestigt am Knopf der rechten Brusttasche 121 unter der Taschenklappe angehängt werden.

121 Befestigungsknopf ist selbst anzubringen."