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ZitatAußer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.
Zitat von: F_K am 29. Dezember 2019, 18:49:11Danke für den Lektüre-Tip.
Lieber Bär,
"Leben in der militärischen Gemeinschaft" - da ein Anhang, zwei hinter "Verhalten bei Erkrankungen" - liest / kennt ja auch kaum jemand (auch wenn darüber belehrt wird).
Findet man auch "offen" im Internet.
Zitat von: MMG am 29. Dezember 2019, 17:37:45Zitat von: HubschrauBär am 29. Dezember 2019, 17:04:42Zitat von: DerFrgstl am 29. Dezember 2019, 15:57:57
[...]
Vielleicht in dem absurden Fall, wenn der Gefreite in Uniform in der Discothek wäre.
Ein einzelner Soldat in einer Diskothek kann die Disziplin in der Bundeswehr nicht gefährden.
Es sei denn, es befinden sich noch andere Soldaten in der Diskothek.
Okay, da war ich gedanklich beim "Ansehen der Bw" ... Bedingt andere Baustelle, aber ganz trennen lässt sich das wohl kaum.Zitat von: F_K am 29. Dezember 2019, 18:03:02
Es gibt da auch ein Merkblatt "Umgang mit betrunkenen Soldaten" - den "Vorgesetzten" raushängen lassen ist eher problematisch und erschwert die Situation weiter.
Freundliche Ansprache und ggf. Hilfe (durch Ordnungspersonal oder Polizei) sind Mittel der Wahl.
Fancy ... Es gibt wohl kaum eine Eventualität, für die es kein Merkblatt oder eine Taschenkarte gibt
Zitat von: HubschrauBär am 29. Dezember 2019, 17:04:42Zitat von: DerFrgstl am 29. Dezember 2019, 15:57:57
[...]
Vielleicht in dem absurden Fall, wenn der Gefreite in Uniform in der Discothek wäre.
Ein einzelner Soldat in einer Diskothek kann die Disziplin in der Bundeswehr nicht gefährden.
Es sei denn, es befinden sich noch andere Soldaten in der Diskothek.
Zitat von: DerFrgstl am 29. Dezember 2019, 15:57:57Inwiefern ist hier denn die Disziplin gefährdet?
Beschreiben wir den Fall:
Ein Gefreiter ist zufälligerweise in einer Discothek, in der auch ein Unteroffizier ist. Der Unteroffizier erkennt nach einiger Zeit, dass der Gefreite aufgrund starkem Alkoholkonsum keine Kontrolle mehr über sich hat und sein Benehmen nicht unbedingt angemessen ist.
Kann der Unteroffizier aufgrund Paragraph 6 zur Wahrung der Disziplin Maßnahmen ergreifen?