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Autor F_K
 - 30. Dezember 2019, 21:25:41
Stellen wir mal fest:

Trägt der Gefreite ausser Dienst in der Disco Zivil, gibt es praktisch keine Möglichkeit  sich nach 6 (2) VorgV zum Vorgesetzten zu erklären.

Wer das Merkblatt gelesen hat, erkennt, das dies auch in Uniform be Alkohol keine vom Dienstherr gewollte Optiom ist.

Generel ist daher die Antwort auf die Frage: Nein.
Autor MMG-2.0
 - 30. Dezember 2019, 17:38:56
@bayern bazi:

Begründet aber nicht Vorgesetzter aufgrund eigener Erklärung (§ 6); die Grenzen sind in dem § sehr eindeutig gesetzt.
Autor BSG1966
 - 30. Dezember 2019, 16:47:07
ob nun Uniform oder nicht, es gibt immernoch das gute alte Soldatengesetz, welches bei §17 Abs 2 besagt

ZitatAußer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.

Auch als Wohlverhaltenspflicht bekannt.
Autor bayern bazi
 - 30. Dezember 2019, 16:03:30
und ja - das Ansehen der BW kann auch durch EINEN einzelnen Soldaten in der Öffentlichkeit geschädigt werden

hier nur mal ganz nebenbei die Preese erwähnt - die in den Berichten ganz scharf drauf sind die Soldaten bei vergehen an den Pranger zu stellen - wie oft liest man - "Soldat hat....."  sehr selten liest man "Koch - Bäcker -Mechaniker...."
Autor F_K
 - 29. Dezember 2019, 19:58:43
Lesen bildet ...

... Und in beiden Fällen sind die Hinweise aus meiner Sicht zielführend und sind ein guter Ratschlag.

( Zumindest als SOP - ggf. kann man im Einzelfall ja flexibel reagieren - sich aber "gross" als Vorgesetzter erklären und "lustige" Befehle geben kann ganz bös enden - auch zum eigenen Nachteil ...)
Autor HubschrauBär
 - 29. Dezember 2019, 19:45:57
Zitat von: F_K am 29. Dezember 2019, 18:49:11
Lieber Bär,

"Leben in der militärischen Gemeinschaft" - da ein Anhang, zwei hinter "Verhalten bei Erkrankungen" - liest / kennt  ja auch kaum jemand (auch wenn darüber belehrt wird).

Findet man auch "offen" im Internet.
Danke für den Lektüre-Tip.

Muss mich ja auch zu denjenigen Zählen, die dieses Merkblatt für Verhalten bei Erkrankungen noch nicht gelesen haben.
Möglicherweise sogar trotz diesem ganzen "Belehrung-/Kenntnisnahme-Unfug".
Und das obwohl ich schon mehrfach im Urlaub/ am Wochenende krank und beim Arzt war ;-)
Autor F_K
 - 29. Dezember 2019, 18:49:11
Lieber Bär,

"Leben in der militärischen Gemeinschaft" - da ein Anhang, zwei hinter "Verhalten bei Erkrankungen" - liest / kennt  ja auch kaum jemand (auch wenn darüber belehrt wird).

Findet man auch "offen" im Internet.
Autor HubschrauBär
 - 29. Dezember 2019, 18:40:26


Zitat von: MMG am 29. Dezember 2019, 17:37:45
Zitat von: HubschrauBär am 29. Dezember 2019, 17:04:42
Zitat von: DerFrgstl am 29. Dezember 2019, 15:57:57
[...]
Vielleicht in dem absurden Fall, wenn der Gefreite in Uniform in der Discothek wäre.

Ein einzelner Soldat in einer Diskothek kann die Disziplin in der Bundeswehr nicht gefährden.
Es sei denn, es befinden sich noch andere Soldaten in der Diskothek.

Okay, da war ich gedanklich beim "Ansehen der Bw" ... Bedingt andere Baustelle, aber ganz trennen lässt sich das wohl kaum.

Zitat von: F_K am 29. Dezember 2019, 18:03:02
Es gibt da auch ein Merkblatt "Umgang mit betrunkenen Soldaten" - den "Vorgesetzten" raushängen lassen ist eher problematisch und erschwert die Situation weiter.

Freundliche Ansprache und ggf. Hilfe (durch Ordnungspersonal oder Polizei) sind Mittel der Wahl.

Fancy ... Es gibt wohl kaum eine Eventualität, für die es kein Merkblatt oder eine Taschenkarte gibt
Autor F_K
 - 29. Dezember 2019, 18:03:02
Es gibt da auch ein Merkblatt "Umgang mit betrunkenen Soldaten" - den "Vorgesetzten" raushängen lassen ist eher problematisch und erschwert die Situation weiter.

Freundliche Ansprache und ggf. Hilfe (durch Ordnungspersonal oder Polizei) sind Mittel der Wahl.
Autor MMG-2.0
 - 29. Dezember 2019, 17:37:45
Zitat von: HubschrauBär am 29. Dezember 2019, 17:04:42
Zitat von: DerFrgstl am 29. Dezember 2019, 15:57:57
[...]
Vielleicht in dem absurden Fall, wenn der Gefreite in Uniform in der Discothek wäre.

Ein einzelner Soldat in einer Diskothek kann die Disziplin in der Bundeswehr nicht gefährden.
Es sei denn, es befinden sich noch andere Soldaten in der Diskothek.
Autor HubschrauBär
 - 29. Dezember 2019, 17:04:42
Zitat von: DerFrgstl am 29. Dezember 2019, 15:57:57
Beschreiben wir den Fall:

Ein Gefreiter ist zufälligerweise in einer Discothek, in der auch ein Unteroffizier ist. Der Unteroffizier erkennt nach einiger Zeit, dass der Gefreite aufgrund starkem Alkoholkonsum keine Kontrolle mehr über sich hat und sein Benehmen nicht unbedingt angemessen ist.

Kann der Unteroffizier aufgrund Paragraph 6 zur Wahrung der Disziplin Maßnahmen ergreifen?
Inwiefern ist hier denn die Disziplin gefährdet?

Vielleicht in dem absurden Fall, wenn der Gefreite in Uniform in der Discothek wäre.
Autor BSG1966
 - 29. Dezember 2019, 16:40:36
1. Welche Maßnahmen wollen Sie denn konkret ergreifen ohne die Befugnisse eines Vorgesetzten zu überschreiten?!
2. Wenn man selbst nicht komplett nüchtern ist, ist das Ergreifen jedweder Maßnahmen ganz ganz dünnes Eis.
3. Wenn man einen Kameraden in Zivil dabei beobachtet, wie er sich langsam mit seinem Verhalten selbst keinen Gefallen tut, kann man ihn auch nach § "Gesunder Menschenverstand" kameradschaftlich ansprechen.
4. Warum überhaupt den dienstlichen Weg gehen - wenn der gute Mann sich nicht im Griff hat, kann man auch mal vertrauensvoll mit nem Türsteher sprechen, ob der dem Kameraden mal freundlich aber bestimmt vorschlagen kann, jetzt mal langsam den Heimweg anzutreten.
Autor Al Terego
 - 29. Dezember 2019, 16:02:52
Na ja, grundsätzlich ist der Paragraph ja unter anderm genau für solche Dinge da - also JA.
Autor DerFrgstl
 - 29. Dezember 2019, 15:57:57
Beschreiben wir den Fall:

Ein Gefreiter ist zufälligerweise in einer Discothek, in der auch ein Unteroffizier ist. Der Unteroffizier erkennt nach einiger Zeit, dass der Gefreite aufgrund starkem Alkoholkonsum keine Kontrolle mehr über sich hat und sein Benehmen nicht unbedingt angemessen ist.

Kann der Unteroffizier aufgrund Paragraph 6 zur Wahrung der Disziplin Maßnahmen ergreifen?