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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 05. Januar 2020, 14:37:40
Lesen Sie einmal im Anhang alles zum Thema Familie...

Sie haben innerhalb einer Frist bis zu 3 Monate nach DZE die Möglichkeit, die jeweilige GKV frei zu wählen...

Also ... mit anderen GKV'en sprechen... vergleichen...


Wie F_K schon sagte ... für Studenten gelten "Spielregeln", aber grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Familienversicherung.

Bedingungen:

+ Kostenfreie Mitversicherung bei den Eltern oder dem Ehepartner möglich

+ Altersgrenze: 25 Jahre
(Verlängerung durch Wehr- und Zivildienst/Bundesfreiwilligendienst bzw. Schwangerschaft)

+ Einkommens-Grenze: 450 € monatlich* (435€ bei selbständiger Tätigkeit) – darf für Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes nicht überschritten werden

* durch Nebenjob, Renten-, Miet-, Zinseinkünfte, Waisenrente etc., das Bafög wird nicht dazugerechnet

+ Voraussetzung: Einkommen der Eltern/des Ehepartners unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
(Wenn: Ein Elternteil gesetzlich, das andere privat versichert) / Zumindest ein Elternteil oder der Ehepartner muss GKV-Mitglied sein.)




https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Autor F_K
 - 05. Januar 2020, 14:24:52
Ergänzung: bis 25 bleiben Kinder in der GKV der Eltern.
Autor F_K
 - 05. Januar 2020, 14:20:30
Studenten versichern sich immer selbst - nur die "nicht arbeitende" Ehefrau / Kinder sind familienversichert.
Autor Samii
 - 05. Januar 2020, 14:06:04
Moin, aktuelle Situation: meine Frau Studiert Zahnmedizin, erhält nur ein Stipendium bezahlt ihre gesetzliche Krankenversicherung selbst (etwas über 100€ mtl), ich SaZ 8, werde bald die Bundeswehr mit dem neuen BFD recht verlassen.

Während dieser drei jährigen Zeit möchte ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung und muss  bekanntermaßen 50% (knappe 8% vom Brutto) der Kosten selbst tragen.

Jetzt zu meiner Frage: Ist es möglich, dass ich ganz normal gesetzlich versichert bin und meine Frau als Studentin über mich Familienversichert ist?

Die Frage würde bereits der Krankenkasse gestellt. Antwort war, es ist nicht möglich, dar ich nur 50% meiner Krankenkassenbeiträge selbst zahle und nicht 100%. Auf die Bemerkung meinerseits, dass ich als normaler Arbeitnehmer im zivilen auch nur 50% meiner Beiträge selbst zahle und die nicht sozialversicherungspflichtig angestellte Ehefrau ebenfalls Familienversichert sein kann, kam als Antwort nur, es ist bei der Bundeswehr eben anders.

Kommt mir ehrlich nicht ganz korrekt vor. Oder ist es besser mit dieser Angelegenheit zum Sozialdienst zu gehen?

Beste Grüße und ein frohes neues Jahr