ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Jupiter am 26. Januar 2020, 18:07:51
Danke für die Tipps. In ein paar Tagen kommen die ÜGB für Februar. Dann mal auf die Abrechnung und die Fortschreibung gucken - dann weiß ich mehr.
Zitat von: LwPersFw am 10. Januar 2020, 11:19:46
Ich empfehle auch die Beratung durch einen versierten Steuerspezialisten ( auch wenn es ein paar Euros kosten sollte... ).
Vor allem zur Thematik "Fünftel-Regelung" bezogen auf die Übergangsbeihilfe (Einmalzahlung).
Und Steuerklassenwahl bei den ÜG. Hier kann es im Einzelfall sinnvoll sein, diese nicht nach VI zu versteuern, sondern das Einkommen, um eine hohe Steuernachzahlung zu vermeiden.
Da beides aber vollkommen vom individuellen Einzelfall abhängt >> Beratung durch Profis zu empfehlen... wenn man es nicht selbst kann...