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Zusammenfassung

Autor Bernd
 - 12. Januar 2020, 18:36:58
"Nicht zu den notwendigen Unterkunftskosten zählen Mehrkosten für die Bereitstellung von wählbaren Sonderleistungen (z. B. Telefon, Fernseher, Bettwäsche, Handtücher, Reinigung der Unterkunft) oder Überlassung eines Gartens, einer Garage oder eines Stellplatzes."

GEZ Nebenwohnsitz, ist online möglich die Befreiung zu beantragen.
Autor LwPersFw
 - 12. Januar 2020, 13:32:08
Zum Carport ... fragen Sie die Stelle... die bezahlt...
Wenn nicht bezahlt wird, muss diese ja auch sagen können, wo das geregelt ist (steht).


Zur Anmeldung

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55612.0.html

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html
Autor Schossinger
 - 12. Januar 2020, 12:46:21
Moin.

Ich habe leider schon gegooglet und auch hier im Forum dazu nichts gefunden.
Zu der Wohnung gehört ein Carport. Einige Kameraden meinten das dies dazu führen kann das ein gewisser Betrag für das Carport rausgerechnet wird. Das Carport ist aber nicht Bestandteil der Nebenkosten sondern in der Miete. Ich kann dazu leider nichts finden. Vielleicht kennt sich ja jemand aus damit.

Zusätzlich werde ich natürlich die Wohnung als Zweitwohnung melden da ich mich mehr Zeit in meiner Hauptwohnung (100km entfernt) aufhalte.
Hat jemand damit Erfahrung die Zweitwohnung von GEZ zu befreien oder wie macht ihr das?
Ich bin bisher täglich gependelt allerdings komme ich täglich über 12std Abwesenheit von der Wohnung und auf Dauer ist das zu anstrengend.