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Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 16:15:00Dann passt ja alles mit meiner Planung![]()
Zitat von: Ralf am 12. Januar 2020, 15:30:05Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 14:51:01Nein, derzeit ist das nicht richtig. Sollte die Novellierung so kommen, wie der Entwurf es derzeit vorsieht, wird das in Zukunft stimmen. Sicher ist das aber halt eben nicht. Man muss immer von der derzeit gültigen Rechtslage ausgehen. Entwürfe geplanter Änderungen können sich auch noch ändern. Nicht umsonst ist die Inkraftsetzung derzeit mind. 6 Monate zurück; nämlich weil es derzeit keine Mitzeichnung gibt.
Demnach stimmt die Aussage " Als Akademiker kann man auch ü30 noch die Offizierslaufbahn einschlagen auch wenn diese nichts mit dem Akademischen Grad zutun hat ".
Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 14:51:01Nein, derzeit ist das nicht richtig. Sollte die Novellierung so kommen, wie der Entwurf es derzeit vorsieht, wird das in Zukunft stimmen. Sicher ist das aber halt eben nicht. Man muss immer von der derzeit gültigen Rechtslage ausgehen. Entwürfe geplanter Änderungen können sich auch noch ändern. Nicht umsonst ist die Inkraftsetzung derzeit mind. 6 Monate zurück; nämlich weil es derzeit keine Mitzeichnung gibt.
Demnach stimmt die Aussage " Als Akademiker kann man auch ü30 noch die Offizierslaufbahn einschlagen auch wenn diese nichts mit dem Akademischen Grad zutun hat ".
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2020, 14:45:43
Ich nehme die Meinungen anderer nicht zu persönlich, sondern ich kenne die Fakten, in diesem Falle die SLV! Und wie "Ralf" aufgeführt hat, werden Sie nach der "neuen" SLV dann auch nicht als Oberleutnant, sondern als Oberfähnrich einsteigen! Somit scheint verstehendes Lesen für Sie auch nicht so einfach zu sein!
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2020, 14:40:03
Nein, es ist noch nicht alles gesagt! Schauen Sie sich doch mal den § 26 der Soldatenlaufbahnverordnung an, dann merken Sie, dass das was Sie da so steil aus der Sonne kommend behaupten, gar nicht stimmen kann! Nochmal für Sie zum mitmeisseln: Gibt es keine Stelle, die den Bachelor in forensischer Psychologie erfordert, wird die Bundeswehr Sie nicht einstellen! Das ist so, und das bleibt so! BASTA!
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2020, 14:40:03
Nein, es ist noch nicht alles gesagt! Schauen Sie sich doch mal den § 26 der Soldatenlaufbahnverordnung an, dann merken Sie, dass das was Sie da so steil aus der Sonne kommend behaupten, gar nicht stimmen kann! Nochmal für Sie zum mitmeisseln: Gibt es keine Stelle, die den Bachelor in forensischer Psychologie erfordert, wird die Bundeswehr Sie nicht einstellen! Das ist so, und das bleibt so! BASTA!
Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 14:34:43Doch, du hast das falsch verstanden. Erst mit der Novellierung der SLV wird es die Möglichkeit geben auch Ü30 einzusteigen. Dann wäre der Dienstgrad als Studierter Oberfähnrich, wenn man keinen dem Studiengang entsprechenden DP besetzt.
Ich denke nicht das ich das beim Wehrdienstberater und der BW Uni München falsch verstanden habe, ich habe da eigentlich ziemlich genau nachgeharkt. Natürlich werde ich diesen Punkt spätestens bei meiner Bewerbung genauer bestätigt bekommen
Auch dazu, werde ich sollte ich es nicht vergessen ein Update geben.
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2020, 14:11:28Zitat von: Ralf am 12. Januar 2020, 06:11:23Da du Ü30 bist und mit deinem BA als Seiteneinsteiger im Dienstgrad Oberleutnant einsteigst, muss an dem entsprechenden Dienstposten auch genau dein Studiengang als Voraussetzung stehen, sonst kommt eine Einstellung nicht zustande. ...
"Ralf" ist ein sehr erfahrener Personaler bei der Bundeswehr und sitzt an einer Stelle, an der er eine Neuerung, wie die von Ihnen ins Feld geführte "nicht artgerechte Haltung" von Seiteneinsteigern, durchaus mitbekommen hätte, wenn es denn eine solche gäbe! Meine Theorie ist die, dass Sie da eine Aussage des Karriereberaters entweder falsch verstanden haben, oder dass Sie da Dinge rein interpretieren, die er so nicht gesagt hat!
Ein Seiteneinsteiger wird natürlich einen Offizierslehrgang machen, aber er erwirbt nicht die ATB eines Zugführers, z. B. in einer Infanterieeinheit!
Es bleibt dabei: Gibt es keine Stelle, auf der Ihr Studium Einstellungsvoraussetzung ist, wird das mit Ihnen und der Bundeswehr nichts! Zumindest nicht in der Offizierslaufbahn, denn für eine Einstellung als "normaler" OA sind sie zu alt! Und wenn Sie außer Ihrem Studium keine anerkannte Berufsausbildung haben käme höchstens eine Einstellung in die Mannschaftslaufbahn in Frage, was aber für einen Akademiker eher weniger Sinn ergibt!
Zitat von: Ralf am 12. Januar 2020, 06:11:23Da du Ü30 bist und mit deinem BA als Seiteneinsteiger im Dienstgrad Oberleutnant einsteigst, muss an dem entsprechenden Dienstposten auch genau dein Studiengang als Voraussetzung stehen, sonst kommt eine Einstellung nicht zustande. ...
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2020, 13:49:15Es ist richtig, dass ein Offizier, der bei der Bundeswehr studiert hat, schon einmal etwas macht, was mit seinem Studium nicht mehr viel zu tun hat. Beispiele hierfür sind studierte Pädagogen als PzGrenOffz, als FJgOffz, etc.Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 13:25:28... Mir wurde von mehreren Wehrdienstberatern einschließlich der Bundeswehr Uni in München bestätigt das man als Akademiker nicht unbedingt in den Bereich einsteigen muss in dem man studiert hat, dass war wohl mal so sei aber ab 2020 anders. ...
Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 13:25:28... Mir wurde von mehreren Wehrdienstberatern einschließlich der Bundeswehr Uni in München bestätigt das man als Akademiker nicht unbedingt in den Bereich einsteigen muss in dem man studiert hat, dass war wohl mal so sei aber ab 2020 anders. ...
Zitat von: Ralf am 12. Januar 2020, 06:11:23Zitat von: TheStyler92 am 11. Januar 2020, 23:33:02Da du Ü30 bist und mit deinem BA als Seiteneinsteiger im Dienstgrad Oberleutnant einsteigst, muss an dem entsprechenden Dienstposten auch genau dein Studiengang als Voraussetzung stehen, sonst kommt eine Einstellung nicht zustande. Also fällt dabei auch eine Flexibilität deinerseits weg. So Verwendungen wie Gebirgsjäger fallen da raus. Was hast du denn studiert?
Da ich laut Bundeswehr mit 30/31 noch die Offizierslaufbahn einschlagen kann da ich am Tag meiner Bewerbung einen Bachelor Abschluss besitzen werde, hatte ich gedacht das ich eigentlich so flexibel wie möglich sein will was meine Verwendung angeht.